Digitale Pflegeberatung in Stadtoldendorf –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Stadtoldendorf und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Stadtoldendorf im Überblick
Rund 4.870 Menschen leben in der Kernstadt Stadtoldendorf, die als Verwaltungssitz der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf zusammen mit zehn weiteren Mitgliedsgemeinden – darunter Deensen, Heinade und Eschershausen – auf 14.236 Einwohner kommt (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024). Die Stadt liegt am Fuß des Homburgwalds, mit dem Solling im Süden und dem Vogler im Nordwesten. Wahrzeichen ist der Försterbergturm, ein Rest der mittelalterlichen Stadtbefestigung; in der Nähe erinnert die Ruine der Homburg an die frühere Landesherrschaft. Seit 1865 ist Stadtoldendorf an die Bahnstrecke angeschlossen.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Stadtoldendorf
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Stadtoldendorf suchen, gibt es in der Stadt selbst und im Landkreis Holzminden mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt sowie Hospiz- und Palliativangebote.
Ein eigenes Akutkrankenhaus hat Stadtoldendorf nicht. In Reichweite liegen das RGZ Holzminden (Regionales Gesundheitszentrum) mit stationärer Innerer Medizin und Chirurgie (www.rgz-holzminden.de), das AMEOS Klinikum Holzminden mit psychiatrischer Institutsambulanz und Tagesklinik (www.ameos.de/klinikum-holzminden) sowie das AGAPLESION Evangelische Krankenhaus Holzminden mit rund 180 Betten und Abteilungen von Chirurgie bis Geburtshilfe (www.agaplesion.de/agaplesion-krankenhaeuser).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Holzminden in der Böntalstraße zuständig (www.landkreis-holzminden.de).
Direkt in Stadtoldendorf befindet sich das Solling-Hospiz Christine Amalie, ein Zentrum für integrierte Palliativversorgung mit stationärem Hospiz (www.solling-hospiz.de). Angegliedert ist das Palliativnetz Region Holzminden e. V., das als SAPV-Team die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im gesamten Landkreis übernimmt und seinen Sitz ebenfalls in Stadtoldendorf hat (www.palliativnetz-holzminden.de).
Unsere Pflegeberatung in Stadtoldendorf erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Stadtoldendorf und Umgebung
Stadtoldendorf liegt am Rand des Homburgwalds, zwischen Solling und Vogler, und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf. Für Pflegegeld-Empfänger in der Kernstadt und den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde führt der 1A Pflegedienst den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI per Video durch.
- ✓ Eschershausen
- ✓ Holzminden
- ✓ Delligsen
- ✓ Stadtoldendorf
- ✓ Deensen
- ✓ Heinade

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Nichts. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird für Pflegegeld-Empfänger vollständig von der Pflegekasse bezahlt.
Sie buchen online einen Termin, eine Pflegefachkraft ruft Sie zur vereinbarten Zeit per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis erhält die Pflegekasse anschließend automatisch.
Ja. Die Beratung läuft ortsunabhängig per Video, das gilt für die Kernstadt Stadtoldendorf genauso wie für alle elf Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr wahrgenommen werden.
Nein. Der gesamte Beratungseinsatz findet per Video statt, unabhängig von Kliniken oder Hospizen vor Ort.
Pflegefachkräfte, die den gesetzlichen Ablauf nach § 37 Abs. 3 SGB XI kennen und ihn strukturiert per Video durchführen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



