Digitale Pflegeberatung in Bodenwerder-Polle –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Bodenwerder-Polle und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Bodenwerder-Polle im Überblick
13.244 Menschen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024) – verteilt auf elf Mitgliedsgemeinden von Bodenwerder über Halle, Hehlen und Kirchbrak bis Ottenstein, Pegestorf, Polle und Vahlbruch. Verwaltet wird die Samtgemeinde von Bodenwerder aus, das seit 2013 offiziell Münchhausenstadt heißt: Hier wurde 1720 Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen geboren, dessen Lügengeschichten den Ort bis heute prägen, vom Münchhausenmuseum bis zur Deutschen Märchenstraße. Landschaftlich reicht das Gebiet von der Weseraue bis zur Ottensteiner Hochfläche und dem Vogler im Naturpark Solling-Vogler.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Bodenwerder-Polle
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Bodenwerder-Polle suchen, gibt es in der Samtgemeinde selbst keine eigene Klinik, wohl aber mehrere Einrichtungen in Reichweite im Landkreis Holzminden.
Das RGZ Holzminden (Regionales Gesundheitszentrum) deckt Innere Medizin und Chirurgie ab (www.rgz-holzminden.de), das AMEOS Klinikum Holzminden ist auf psychiatrische Behandlung spezialisiert (www.ameos.de/klinikum-holzminden), und das AGAPLESION Evangelische Krankenhaus Holzminden ergänzt das Angebot unter anderem um Geburtshilfe und Unfallchirurgie (www.agaplesion.de/agaplesion-krankenhaeuser).
Für Fragen zu Pflegegraden und häuslicher Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Holzminden in der Böntalstraße zuständig (www.landkreis-holzminden.de).
Die ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleitung im Kreisgebiet übernimmt der Hospiz-Verein Region Holzminden e. V. (www.hospiz-holzminden.de), die spezialisierte ambulante Palliativversorgung das Palliativnetz Region Holzminden e. V. (www.palliativnetz-holzminden.de).
Unsere Pflegeberatung in Bodenwerder-Polle erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Bodenwerder-Polle und Umgebung
Elf Gemeinden bilden die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, verwaltet von der Münchhausenstadt Bodenwerder an der Weser. Für Pflegegeld-Empfänger in allen Mitgliedsgemeinden führt der 1A Pflegedienst den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI per Video durch, ganz gleich ob in Bodenwerder selbst, in Kirchbrak oder in Vahlbruch.
- ✓ Polle
- ✓ Holzminden
- ✓ Hameln
- ✓ Emmerthal
- ✓ Coppenbrügge
- ✓ Eschershausen
- ✓ Bodenwerder-Polle
- ✓ Brevörde
- ✓ Halle
- ✓ Hehlen
- ✓ Heinsen
- ✓ Heyen
- ✓ Kirchbrak
- ✓ Ottenstein
- ✓ Pegestorf

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Ja, von Bodenwerder über Kirchbrak und Ottenstein bis Vahlbruch. Die Beratung läuft per Video, unabhängig davon, in welcher Mitgliedsgemeinde Sie wohnen.
Nein. Der gesamte Beratungseinsatz findet per Videoanruf statt, eine Fahrt in eine der Nachbarstädte ist dafür nicht nötig.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Sie vereinbaren online einen Termin, eine Pflegefachkraft ruft Sie per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis erhält Ihre Pflegekasse automatisch.
Nein, inhaltlich nicht. Polle gehört als Mitgliedsgemeinde zur Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, hat aber eine eigene Seite, weil auch dort Pflegegeld-Empfänger direkt erreichbar sein sollen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



