Digitale Pflegeberatung in Hoya –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Hoya und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Hoya im Überblick
3.862 Menschen lebten laut Destatis-Gemeindeverzeichnis zum 31. Dezember 2024 in der Kernstadt Hoya – eine Zahl, die deutlich unter älteren, oft kursierenden Angaben liegt, weil diese meist die gesamte Samtgemeinde Grafschaft Hoya mit ihren zehn Mitgliedsgemeinden und rund 17.000 Einwohnern meinen. Die Stadt selbst geht auf eine Erwähnung um 1150 zurück und war lange Sitz der Grafen von Hoya. Rund 30 denkmalgeschützte Häuser, die gotische Martinskirche und Reste der Burg erinnern noch heute daran; das Jugendstil-Rathaus stammt von 1914.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Hoya
Wer in Hoya nach einer Pflegeberatung sucht, findet in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya kein eigenes Krankenhaus, aber im Landkreis Nienburg/Weser mehrere Kliniken, einen zentralen Pflegestützpunkt sowie Hospiz- und Palliativangebote.
Am nächsten liegen die Helios Kliniken Mittelweser mit Häusern in Nienburg und Stolzenau (www.helios-gesundheit.de).
Für Auskünfte zu Pflegegraden und häuslicher Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Nienburg/Weser mit Sitz in Nienburg zuständig (www.lk-nienburg.de).
Das DASEIN-Hospiz Nienburg/Weser e. V. bietet ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleitung für den gesamten Landkreis an (www.dasein-hospiz.de).
Die ambulante Palliativversorgung koordiniert der Palliativstützpunkt Nienburg/W. und Umgebung e. V. (www.palliativ-nienburg.de).
Unsere Pflegeberatung in Hoya erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Hoya und Umgebung
Hoya liegt an der Weser und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Grafschaft Hoya im Landkreis Nienburg/Weser. Die Kernstadt zählt knapp 3.900 Einwohner. Für Hoya und die umliegenden Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde führen wir den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI online per Video durch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig, sofern Sie Pflegegeld beziehen.
Die Kernstadt Hoya zählte zum 31. Dezember 2024 amtlich 3.862 Einwohner. Die gesamte Samtgemeinde Grafschaft Hoya mit ihren zehn Mitgliedsgemeinden ist deutlich größer.
Nein. Das Gespräch findet per Videoanruf statt, unabhängig davon, ob Sie in Hoya selbst oder in einer der umliegenden Gemeinden der Samtgemeinde wohnen.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr genutzt werden.
Die Helios Kliniken Mittelweser in Nienburg, rund 20 Kilometer entfernt, sowie das zweite Haus des Klinikverbunds in Stolzenau.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Nienburg/Weser mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Videoberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft davon unabhängig.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



