Digitale Pflegeberatung im Landkreis Oldenburg –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Oldenburg
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Oldenburg im Überblick
Der Landkreis Oldenburg erstreckt sich auf rund 1.065 Quadratkilometern südlich der kreisfreien Stadt Oldenburg, mit der er zwar den Namen, aber keine gemeinsame Verwaltung teilt. 15 Gemeinden gehören dazu: die sieben Einheitsgemeinden Dötlingen, Ganderkesee, Großenkneten, Hatten, Hude, Wardenburg und die Kreisstadt Wildeshausen, dazu die Samtgemeinde Harpstedt mit ihren sieben Mitgliedsgemeinden. Zum Jahresende 2025 zählte der Kreis nach Angaben von Wikipedia rund 132.176 Einwohner. Größte Gemeinde ist Ganderkesee, das einzige Akutkrankenhaus steht in der Kreisstadt Wildeshausen.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg
Wer im Landkreis Oldenburg nach pflegerischer und medizinischer Versorgung sucht, findet mehrere Einrichtungen, die über den ganzen Kreis verteilt oder für ihn zuständig sind.
Das Krankenhaus Johanneum in Wildeshausen ist das einzige Akutkrankenhaus im gesamten Landkreis, mit Fachabteilungen unter anderem für Chirurgie, Orthopädie, Innere Medizin und Geburtshilfe (www.krankenhaus-johanneum.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen – Bereich Pflege des Landkreises Oldenburg hat seinen Sitz in der Delmenhorster Straße in Wildeshausen und berät kreisweit zu Pflegegraden und häuslicher Versorgung (www.oldenburg-kreis.de).
Die Hospizhilfe Wildeshausen e. V. begleitet seit 1994 schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige im gesamten Kreisgebiet, ehrenamtlich und kostenfrei (www.hospizhilfe-wildeshausen.de).
Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist der Palliativstützpunkt Landkreis Oldenburg & Delmenhorst zuständig, mit Sitz in Ganderkesee und rund um die Uhr erreichbar (www.palliativ-stuetzpunkt.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Oldenburg erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Oldenburg
Der Landkreis Oldenburg liegt südlich der gleichnamigen, aber eigenständigen kreisfreien Stadt Oldenburg und umfasst 15 Gemeinden mit rund 132.000 Einwohnern. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch.
- ✓ Wildeshausen
- ✓ Ganderkesee
- ✓ Hude
- ✓ Großenkneten
- ✓ Wardenburg
- ✓ Hatten
- ✓ Harpstedt
- ✓ Dötlingen

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt im ganzen Landkreis – von der Kreisstadt Wildeshausen über Ganderkesee, Hude, Großenkneten, Wardenburg und Hatten bis Harpstedt und Dötlingen. Weil sie per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie zahlen nichts.
Nein. Der Landkreis Oldenburg mit Kreisstadt Wildeshausen ist ein eigenständiger Landkreis südlich der kreisfreien Stadt Oldenburg, die eine eigene Verwaltung hat.
Nein. Das Gespräch läuft per Video. Sie brauchen nur ein Handy, ein Tablet oder einen Computer mit Internetverbindung.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten. Den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir danach aus.
Ja, der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen – Bereich Pflege hat seinen Sitz in Wildeshausen. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin auch kurzfristig wahrzunehmen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



