Digitale Pflegeberatung in Hatten –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Hatten und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Hatten im Überblick
14.250 Einwohner zählte Hatten Ende 2024, nach amtlichen Angaben von Destatis (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024). Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort bereits 860 als „Hatho“. Zur Gemeinde gehören zehn Ortsteile, unter anderem Kirchhatten, Sandkrug und Sandhatten, rund 15 Kilometer südöstlich der Stadt Oldenburg gelegen. Bei Dingstede steht eine der ältesten Eichen der Region, über 700 Jahre alt und mehr als sieben Meter im Stammumfang.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Hatten
Die Nähe zur Stadt Oldenburg bringt in Hatten eine größere Auswahl an Kliniken mit sich als in vielen anderen Gemeinden des Landkreises.
Im Landkreis Oldenburg selbst liegt das Krankenhaus Johanneum in der Kreisstadt Wildeshausen (www.krankenhaus-johanneum.de). Über die Kreisgrenze hinweg ist zudem das Klinikum Oldenburg AöR in der kreisfreien Stadt Oldenburg erreichbar, die nicht zum Landkreis gehört (www.klinikum-oldenburg.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen – Bereich Pflege des Landkreises Oldenburg mit Sitz in Wildeshausen berät zu Pflegegraden und häuslicher Versorgung (www.oldenburg-kreis.de).
Die Hospizhilfe Wildeshausen e. V. begleitet seit 1994 schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige im gesamten Landkreis (www.hospizhilfe-wildeshausen.de).
Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist der Palliativstützpunkt Landkreis Oldenburg & Delmenhorst zuständig, mit Sitz im benachbarten Ganderkesee (www.palliativ-stuetzpunkt.de).
Unsere Pflegeberatung in Hatten erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Hatten und Umgebung
Hatten liegt knapp 15 Kilometer südöstlich der Stadt Oldenburg, zählt aber zum Landkreis Oldenburg. Gut 14.000 Einwohner, zehn Ortsteile. Für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI reicht ein Videoanruf.
- ✓ Hude
- ✓ Ganderkesee
- ✓ Dötlingen
- ✓ Großenkneten
- ✓ Wardenburg
- ✓ Hatten
- ✓ Kirchhatten
- ✓ Sandkrug
- ✓ Sandhatten
- ✓ Dingstede
- ✓ Hatterwüsting
- ✓ Munderloh
- ✓ Sandtange
- ✓ Schmede
- ✓ Streekermoor

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Nein, obwohl Oldenburg nur 15 Kilometer entfernt liegt. Die Beratung läuft komplett per Video.
Alle zehn – von Kirchhatten und Sandkrug über Sandhatten bis Dingstede und Streekermoor.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 1 freiwillig zweimal im Jahr möglich.
Sie buchen online einen Termin, eine Pflegefachkraft ruft Sie per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen – Bereich Pflege des Landkreises Oldenburg mit Sitz in Wildeshausen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



