Digitale Pflegeberatung im Landkreis Osterholz –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Osterholz
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Osterholz im Überblick
Der Landkreis Osterholz grenzt im Norden und Osten an die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Verden, im Süden und Westen an Bremen und den Landkreis Wesermarsch. Sieben Kommunen gehören dazu: die Kreisstadt Osterholz-Scharmbeck sowie die Gemeinden Schwanewede, Lilienthal, Ritterhude, Worpswede und Grasberg, dazu die Samtgemeinde Hambergen mit ihren fünf Mitgliedsgemeinden. Zum 31. Dezember 2025 zählte der Kreis nach der Fortschreibung bei Wikipedia rund 113.340 Einwohner. Landschaftlich prägt das Teufelsmoor große Teile des Kreisgebiets, im Westen reicht er bis an die Weser.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Osterholz
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Osterholz suchen, gibt es im Kreisgebiet zwei Krankenhäuser, einen Pflegestützpunkt mit mehreren Standorten, einen Hospizdienst und ein Palliativteam.
Das Kreiskrankenhaus Osterholz in der Kreisstadt wird vom Deutschen Roten Kreuz getragen; in Lilienthal versorgt die Klinik Lilienthal der Artemed-Gruppe Patientinnen und Patienten unter anderem in Innerer Medizin, Chirurgie und Orthopädie (www.kreiskrankenhaus-osterholz.de, www.klinik-lilienthal.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osterholz informiert zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung, mit Standorten im Kreiskrankenhaus, im Mehrgenerationenhaus Osterholz-Scharmbeck und im Amtmann-Schroeter-Haus in Lilienthal (www.landkreis-osterholz.de).
Der Ambulante Hospizdienst des Diakonischen Werks Osterholz begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen im gesamten Kreisgebiet (www.diakonisches-werk-ohz.de).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung übernimmt Palliativ Versorgung Osterholz e. V. mit Sitz in Worpswede, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres (www.palliativ-ohz.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Osterholz erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Osterholz
Der Landkreis Osterholz liegt nördlich von Bremen, zwischen den Landkreisen Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Verden, und umfasst sieben Städte und Gemeinden mit rund 113.000 Einwohnern. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch.
- ✓ Osterholz-Scharmbeck
- ✓ Schwanewede
- ✓ Lilienthal
- ✓ Ritterhude
- ✓ Worpswede
- ✓ Grasberg
- ✓ Hambergen

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt im gesamten Kreisgebiet – von der Kreisstadt Osterholz-Scharmbeck über Schwanewede, Lilienthal und Ritterhude bis Worpswede, Grasberg und die Samtgemeinde Hambergen. Weil sie per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie zahlen nichts.
Nein. Das Gespräch läuft per Video. Sie brauchen nur ein Handy, ein Tablet oder einen Computer mit Internetzugang.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz seit 2026 halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir danach aus.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osterholz mit Standorten im Kreiskrankenhaus, im Mehrgenerationenhaus Osterholz-Scharmbeck und im Amtmann-Schroeter-Haus in Lilienthal. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin wahrzunehmen – auch kurzfristig.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



