Digitale Pflegeberatung in Schwanewede –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Schwanewede und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Schwanewede im Überblick
Nach den amtlichen Zahlen von Destatis lebten zum 31. Dezember 2024 genau 19.937 Menschen in Schwanewede (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024), verteilt auf zwölf Ortsteile von Aschwarden bis Rade. Die Gemeinde grenzt im Süden direkt an die Bremer Stadtteile Blumenthal und Vegesack, im Westen bildet die Weser die Grenze. Zu Schwanewede gehört auch Harriersand, mit sechs Quadratkilometern eine der größten Flussinseln Europas. Landschaftlich mischen sich Marsch im Westen und Geest im Osten, größere Waldflächen prägen das Gemeindegebiet.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Schwanewede
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Schwanewede suchen, gibt es im Landkreis Osterholz ein Krankenhaus, einen Pflegestützpunkt, einen Hospizdienst und ein Palliativteam.
Ein eigenes Krankenhaus hat Schwanewede nicht; das nächstgelegene Haus ist das Kreiskrankenhaus Osterholz in der Kreisstadt, getragen vom Deutschen Roten Kreuz (www.kreiskrankenhaus-osterholz.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osterholz zuständig (www.landkreis-osterholz.de).
Der Ambulante Hospizdienst des Diakonischen Werks Osterholz begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen im gesamten Kreisgebiet, auch in Schwanewede (www.diakonisches-werk-ohz.de).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Landkreis übernimmt Palliativ Versorgung Osterholz e. V., rund um die Uhr erreichbar (www.palliativ-ohz.de).
Unsere Pflegeberatung in Schwanewede erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Schwanewede und Umgebung
Schwanewede liegt im Nordwesten des Landkreises Osterholz, direkt an Bremen-Nord und an der Weser. Fast 20.000 Menschen leben in den zwölf Ortsteilen der Gemeinde. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir hier online per Video durch.
- ✓ Osterholz-Scharmbeck
- ✓ Ritterhude
- ✓ Hagen im Bremischen
- ✓ Schwanewede
- ✓ Aschwarden
- ✓ Beckedorf
- ✓ Brundorf
- ✓ Eggestedt
- ✓ Harriersand
- ✓ Hinnebeck
- ✓ Leuchtenburg
- ✓ Löhnhorst
- ✓ Meyenburg
- ✓ Neuenkirchen
- ✓ Rade

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Komplett online, per Video. Ob Sie in Aschwarden, Löhnhorst oder auf Harriersand wohnen, spielt keine Rolle.
Alle zwölf – von Schwanewede über Beckedorf und Rade bis Neuenkirchen und Harriersand.
Für Pflegegrad 2 bis 5 gilt seit 2026 eine halbjährliche Pflicht. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, zweimal im Jahr möglich.
Termin online buchen, dann ruft eine Pflegefachkraft per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, danach ist der Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI erledigt.
Nein, das nächstgelegene Akutkrankenhaus ist das Kreiskrankenhaus Osterholz in der Kreisstadt. Unsere Online-Beratung ist davon unabhängig.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



