Digitale Pflegeberatung in Grasberg –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Grasberg und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Grasberg im Überblick
Grasberg hatte zum 31. Dezember 2024 nach amtlichen Angaben von Destatis 7.714 Einwohner (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024), verteilt auf rund 56 Quadratkilometer Moor- und Geestlandschaft. Die Gemeinde entstand aus einer Moorkolonisation, die der Amtmann Jürgen Christian Findorff ab 1751 vorantrieb; der Findorff-Hof erinnert heute als Museum an das Leben der Moorbauern. In der Grasberger Kirche, erbaut zwischen 1781 und 1789, steht eine seltene Arp-Schnitger-Orgel von 1694. Bis Bremen sind es rund 20 Kilometer.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Grasberg
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Grasberg suchen, gibt es im Landkreis Osterholz ein Krankenhaus, einen Pflegestützpunkt, einen Hospizdienst und ein Palliativteam.
Ein eigenes Krankenhaus hat Grasberg nicht; am nächsten liegt das Kreiskrankenhaus Osterholz in der Kreisstadt (www.kreiskrankenhaus-osterholz.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osterholz zuständig (www.landkreis-osterholz.de).
Der Ambulante Hospizdienst des Diakonischen Werks Osterholz begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen im gesamten Kreisgebiet, auch in Grasberg (www.diakonisches-werk-ohz.de).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Landkreis leistet Palliativ Versorgung Osterholz e. V. mit Sitz im benachbarten Worpswede (www.palliativ-ohz.de).
Unsere Pflegeberatung in Grasberg erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Grasberg und Umgebung
Grasberg liegt rund 20 Kilometer nordöstlich von Bremen, in einer weitläufigen Moor- und Geestlandschaft. Gut 7.700 Menschen leben in der Gemeinde. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir hier online per Video durch.
- ✓ Lilienthal
- ✓ Worpswede
- ✓ Tarmstedt
- ✓ Ottersberg
- ✓ Grasberg
- ✓ Wörpedorf
- ✓ Eickedorf
- ✓ Rautendorf
- ✓ Schmalenbeck
- ✓ Dannenberg
- ✓ Tüschendorf
- ✓ Grasdorf
- ✓ Huxfeld
- ✓ Seehausen

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Pflegekasse trägt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Die Beratung läuft per Video, aus Wörpedorf, Eickedorf oder dem Kernort ganz von zu Hause.
Alle Ortsteile der weitläufigen Moorgemeinde, vom Kernort Grasberg über Rautendorf und Schmalenbeck bis Huxfeld und Seehausen.
Für Pflegegrad 2 bis 5 gilt seit 2026 eine halbjährliche Pflicht. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, zweimal im Jahr möglich.
Termin online buchen, dann 20 bis 45 Minuten Videogespräch mit einer Pflegefachkraft. Danach ist der Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI erledigt.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osterholz mit Standorten in der Kreisstadt und in Lilienthal. Unsere Online-Beratung läuft davon unabhängig.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



