Digitale Pflegeberatung im Landkreis Wesermarsch –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Wesermarsch
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Wesermarsch im Überblick
Der Landkreis Wesermarsch hatte zum 31. Dezember 2025 rund 88.900 Einwohner (Wikipedia) und erstreckt sich als schmaler Küstenstreifen zwischen der Unterweser und dem Jadebusen, umgeben von den Landkreisen Cuxhaven, Osterholz, Oldenburg, Ammerland und Friesland. Neun Gemeinden gehören dazu: die Kreisstadt Brake sowie Nordenham als einwohnerstärkste Stadt, dazu Elsfleth, Stadland, Lemwerder, Berne, Butjadingen, Jade und Ovelgönne. Die Landschaft besteht überwiegend aus flachem, deichgeschütztem Marschland; ein Teil der Küste gehört zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Wirtschaftlich hängt der Kreis stark an seinen Seehäfen in Brake und Nordenham, dazu kommen Werften an der Unterweser.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Wesermarsch
Ihre Pflegeinfrastruktur im Landkreis Wesermarsch
Wer eine Pflegeberatung im Landkreis Wesermarsch sucht, findet im Kreisgebiet eine Klinik, einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Die Helios Klinik Wesermarsch in Nordenham ist das zentrale Akutkrankenhaus des Landkreises und deckt mit sieben Fachabteilungen – darunter Innere Medizin, Chirurgie und Unfallchirurgie – die stationäre Grundversorgung ab (www.helios-gesundheit.de).
Der Pflegestützpunkt Wesermarsch mit Sitz in Brake berät Ratsuchende aus allen neun Gemeinden zu Pflegegraden und zur Organisation der häuslichen Versorgung (www.wesermarsch.de).
Der Ambulante Hospizdienst Wesermarsch des Diakonischen Werkes begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen kreisweit, mit eigenen Büros in Brake und Nordenham (www.diakonie-wesermarsch.de).
Ergänzt wird dieses Angebot durch das Palliativ Netzwerk Wesermarsch e. V. mit Sitz in Elsfleth, das Ärzte, Pflegedienste und Hospizarbeit im Kreis miteinander vernetzt (www.palliativnetzwerk-wesermarsch.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Wesermarsch erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Wesermarsch
Der Landkreis Wesermarsch liegt zwischen Bremen und der Nordseeküste, westlich der Unterweser, und zählt neun Gemeinden mit rund 88.900 Einwohnern. Der 1A Pflegedienst führt den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI hier online per Video durch – für alle neun Gemeinden gleichermaßen.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für den gesamten Landkreis – von Nordenham über die Kreisstadt Brake, Elsfleth, Stadland, Lemwerder, Berne, Butjadingen und Jade bis Ovelgönne. Da die Beratung per Video läuft, kommt es auf den genauen Wohnort nicht an.
Nichts. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Sie buchen online einen Termin, eine Pflegefachkraft ruft Sie per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, danach ist der Pflichttermin erledigt.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Wer Pflegegrad 1 hat, kann ihn freiwillig zweimal im Jahr in Anspruch nehmen.
Nein. Das gesamte Gespräch findet per Video statt, egal ob Sie auf der Halbinsel Butjadingen, im südlichen Lemwerder oder in der Kreisstadt Brake wohnen.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Den Beratungsnachweis für die Pflegekasse stellen wir im Anschluss aus.
Ja, der Pflegestützpunkt Wesermarsch mit Sitz in Brake berät zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein zusätzlicher, unabhängiger Weg für den gesetzlichen Pflichttermin.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



