Digitale Pflegeberatung im Landkreis Wittmund –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Wittmund
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Wittmund im Überblick
Der Landkreis Wittmund zählte laut Wikipedia zum 31. Dezember 2025 rund 55.849 Einwohner und gilt nach dem Landkreis Lüchow-Dannenberg als zweitkleinster Landkreis Niedersachsens. Auf 656,84 Quadratkilometern liegen vier selbstständige Gemeinden – Wittmund, Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog – sowie die beiden Samtgemeinden Esens und Holtriem mit ihren Mitgliedsgemeinden. Landwirtschaft, Tourismus und mittelständische Betriebe prägen die Wirtschaft; die Region gilt als strukturschwach. Mit Langeoog und Spiekeroog gehören zwei der Ostfriesischen Inseln zum Kreisgebiet, beide autofrei und nur per Fähre erreichbar.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Wittmund
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Wittmund suchen, gibt es in der Kreisstadt und den Nachbarlandkreisen mehrere Kliniken sowie einen zentralen Pflegestützpunkt und einen Hospizdienst.
Das Krankenhaus Wittmund versorgt seit 1905 die Kreisstadt und die umliegenden Gemeinden mit sechs Fachabteilungen, darunter Innere Medizin und Chirurgie (www.kh-wtm.de).
Für weiterführende Behandlungen ist das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch im Nachbarlandkreis Friesland erreichbar, ein Schwerpunktkrankenhaus mit rund 355 Betten (www.sanderbusch.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Wittmund mit Sitz in der Kreisstadt berät kreisweit zu Pflegegraden, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie zu Wohnraumanpassungen (www.landkreis-wittmund.de).
Der Ambulante Hospizdienst für den Landkreis Wittmund e. V. steht schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen im gesamten Kreisgebiet zur Seite, von der Kernstadt bis zu den Inseln Langeoog und Spiekeroog (www.hospiz-wittmund.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Wittmund erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Wittmund
Der Landkreis Wittmund liegt im Nordwesten Niedersachsens an der ostfriesischen Nordseeküste und umfasst neben der Kreisstadt Wittmund die Gemeinde Friedeburg, die Samtgemeinden Esens und Holtriem sowie die beiden Inseln Langeoog und Spiekeroog. Rund 56.000 Menschen leben im Kreisgebiet. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir für den gesamten Landkreis online per Videoanruf durch, auf dem Festland genauso wie auf den Inseln.
- ✓ Wittmund
- ✓ Esens
- ✓ Friedeburg
- ✓ Westerholt / Holtriem
- ✓ Langeoog
- ✓ Spiekeroog

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Ja, die Videoberatung steht auf beiden Inseln genauso zur Verfügung wie auf dem Festland, eine Fährfahrt ist dafür nicht nötig.
Die Kreisstadt Wittmund, die Gemeinde Friedeburg, die Samtgemeinden Esens und Holtriem sowie die Inseln Langeoog und Spiekeroog.
Für Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr genutzt werden.
Sie buchen online einen Termin, eine Pflegefachkraft ruft Sie zur vereinbarten Zeit per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Ja, das Krankenhaus Wittmund in der Kreisstadt. Unser Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon per Video.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



