Digitale Pflegeberatung in Georgsmarienhütte –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Georgsmarienhütte und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Georgsmarienhütte im Überblick
Georgsmarienhütte liegt rund 11 Kilometer südlich von Osnabrück am Fuß des Teutoburger Waldes und zählt mit etwa 31.000 Einwohnern zur zweitgrößten Stadt im Landkreis. Die sechs Stadtteile reichen von Alt-Georgsmarienhütte über Harderberg und Holzhausen bis Kloster Oesede. Die Stadt entstand 1857 als Standort eines Bergwerks- und Hüttenvereins; die Georgsmarienhütte GmbH stellt bis heute Stahl her.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Georgsmarienhütte
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Georgsmarienhütte suchen, gibt es in der Stadt und im übrigen Landkreis Osnabrück mehrere Kliniken, Pflegestützpunkte und Hospizdienste.
Das Franziskus-Hospital Harderberg der Niels-Stensen-Kliniken versorgt Patientinnen und Patienten in Fachbereichen wie Innere Medizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Geriatrie (www.niels-stensen-kliniken.de).
Beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück erhalten Sie Auskunft zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung (www.landkreis-osnabrueck.de).
Die Hospizgruppe im Südlichen Landkreis Osnabrück begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen (www.hospiz-slo.com).
Ergänzt wird dieses Angebot durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für den Landkreis Osnabrück, die am Franziskus-Hospital Harderberg koordiniert wird und Ärzte, Pflegedienste und Hospizdienste vernetzt (www.niels-stensen-kliniken.de).
Unsere Pflegeberatung in Georgsmarienhütte erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Georgsmarienhütte und Umgebung
Georgsmarienhütte liegt rund 11 km südlich von Osnabrück am Fuß des Teutoburger Waldes und ist mit rund 31.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Landkreis Osnabrück. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch, für alle sechs Stadtteile.
- ✓ Osnabrück
- ✓ Bissendorf
- ✓ Bad Iburg
- ✓ Hasbergen
- ✓ Georgsmarienhütte
- ✓ Alt-Georgsmarienhütte
- ✓ Harderberg
- ✓ Holsten-Mündrup
- ✓ Holzhausen
- ✓ Kloster Oesede
- ✓ Oesede
- ✓ Hilter a. T. W.
- ✓ Hagen a. T. W.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Bezieher ist die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Termin online wählen, danach 20 bis 45 Minuten Videogespräch mit einer Pflegefachkraft des 1A Pflegedienstes. Damit ist der Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI erledigt.
Nein. Die Beratung ist ortsunabhängig per Videoanruf möglich. Ob die Familie in Kloster Oesede, Holzhausen oder Harderberg wohnt, spielt keine Rolle – auch wenn das Klinikum Osnabrück nur rund 11 km entfernt liegt.
Alle sechs: Alt-Georgsmarienhütte mit Malbergen, Harderberg, Holsten-Mündrup, Holzhausen, Kloster Oesede und Oesede mit Dröper – da die Beratung per Video erfolgt, ist jeder Stadtteil erreichbar.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Sie buchen den Termin online über unser Portal pflegeberatung-online.1apflegedienst.de zu einem Zeitpunkt, der zu Ihnen passt.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



