Digitale Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Osnabrück
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Osnabrück im Überblick
Der Landkreis Osnabrück liegt im Nordwesten Niedersachsens und schließt die kreisfreie Stadt Osnabrück ringförmig ein, ohne sie selbst zu umfassen. Er gliedert sich in 34 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 354.000 Einwohnern, von Melle im Südosten bis Bad Essen im Osten und Wallenhorst im Norden. Landschaftlich prägen das Wiehengebirge im Norden und der Teutoburger Wald im Süden die Region.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück suchen, gibt es im Kreisgebiet mehrere Kliniken, Pflegestützpunkte und Hospizdienste.
Zur stationären Versorgung gehören unter anderem das Christliche Klinikum Melle, das Franziskus-Hospital Harderberg in Georgsmarienhütte und die Niels-Stensen-Kliniken in Bramsche, die Patientinnen und Patienten in vielen Fachbereichen versorgen (www.niels-stensen-kliniken.de).
Beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück – mit Hauptsitz am Kreishaus in Osnabrück und einer Außenstelle in Bramsche – erhalten Sie Auskunft zu Pflegegraden und zur Organisation der häuslichen Versorgung (www.landkreis-osnabrueck.de).
Ambulante Hospizdienste wie der Hospizverein Bramsche e. V. (www.hospizverein-bramsche.de) oder die Hospiz-Initiative Melle e. V. (www.hospiz-melle.de) begleiten schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für den Landkreis Osnabrück wird durch die Niels-Stensen-Kliniken koordiniert und vernetzt Ärzte, Pflegedienste und Hospizdienste (www.niels-stensen-kliniken.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück umgibt die Stadt Osnabrück ringförmig und zählt mit rund 354.000 Einwohnern in 34 Städten und Gemeinden zu den bevölkerungsreichsten Landkreisen Niedersachsens. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch – von Melle über Georgsmarienhütte, Bramsche und Wallenhorst bis Bad Essen.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt in allen 34 Städten und Gemeinden des Landkreises – von Melle über Georgsmarienhütte und Bramsche bis Wallenhorst und Bad Essen. Weil sie per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Es entstehen keine Gebühren.
Nein. Die Beratung findet per Videoanruf statt. Sie benötigen nur ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Internet – das erspart auch in ländlicheren Gemeinden wie Bad Essen oder Wallenhorst die Fahrt zum Kreishaus in Osnabrück.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten. Den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir danach aus.
Ja, der Landkreis unterhält den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit Hauptsitz am Kreishaus in Osnabrück und einer Außenstelle in Bramsche. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin wahrzunehmen – auch aus Gemeinden wie Melle oder Bad Essen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



