Digitale Pflegeberatung in Marienhafe –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Marienhafe und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Marienhafe im Überblick
Marienhafe selbst zählt rund 2.500 Einwohner; als Sitz der Samtgemeinde Brookmerland steht der Ort aber für ein größeres Gebiet. Zusammen mit Leezdorf, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum kam die Samtgemeinde zum 31.12.2024 auf 12.836 Einwohner (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024) – diese Zahl bezieht sich also auf alle sechs Gemeinden zusammen, nicht nur auf den Flecken Marienhafe. Erstmals urkundlich erwähnt 1251, war der Ort im Mittelalter Hafenstadt; der einst bedeutende Hafen ist heute verlandet. Bekannt ist Marienhafe durch die Legende um den Seeräuber Klaus Störtebeker, der hier im 14. Jahrhundert Zuflucht gesucht haben soll, sowie durch einen Guinness-Weltrekord: 1999 stand hier die längste Teetafel der Welt, 620 Meter lang.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Marienhafe
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Marienhafe oder einer der Brookmerländer Gemeinden suchen, gibt es im Landkreis Aurich mehrere Einrichtungen der Pflegeinfrastruktur.
Ein eigenes Krankenhaus gibt es in der Samtgemeinde nicht. Am nächsten liegt die Klinik Norden (ANEvita / Ubbo-Emmius-Klinik) im benachbarten Norden (www.anevita.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Aurich zuständig, mit Sitz in Aurich (www.landkreis-aurich.de).
Der Ambulante Hospizdienst Norden begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen in der Region und bietet Sterbe- und Trauerbegleitung an (www.hospiz-norden.de).
Unsere Pflegeberatung in Marienhafe erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Marienhafe und Umgebung
Marienhafe ist ein Flecken im Nordosten des Landkreises Aurich und Sitz der Samtgemeinde Brookmerland. Sechs Gemeinden gehören dazu, zusammen rund 12.800 Einwohner. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten wir hier online per Video an – für Marienhafe genauso wie für Leezdorf, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum.
- ✓ Norden
- ✓ Südbrookmerland
- ✓ Hage
- ✓ Marienhafe
- ✓ Leezdorf
- ✓ Osteel
- ✓ Rechtsupweg
- ✓ Upgant-Schott
- ✓ Wirdum

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für die gesamte Samtgemeinde Brookmerland – also für Marienhafe, Leezdorf, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum. Per Video spielt der genaue Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Nein. Das Gespräch läuft komplett per Video, von zu Hause aus.
Sie buchen online einen Termin. Eine Pflegefachkraft ruft Sie zur vereinbarten Zeit per Video an, das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir im Anschluss an das Gespräch aus.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



