Digitale Pflegeberatung in Garrel –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Garrel und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Garrel im Überblick
Garrel zählt 15.152 Einwohner (Destatis, Stand 31.12.2024) und liegt gut 15 Kilometer nördlich von Cloppenburg. Mit 113 Quadratkilometern gehört die Gemeinde flächenmäßig zu den größeren im Landkreis. Elf Ortsteile bilden Garrel, darunter Varrelbusch, Nikolausdorf, Petersfeld und Kaiforth. Richtung Norden reicht das Gemeindegebiet fast bis an den Landkreis Oldenburg heran.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Garrel
Garrel hat kein eigenes Krankenhaus; wer eine Pflegeberatung in Garrel sucht, findet die nächstgelegene Klinik im Süden der Gemeinde.
Das St. Josefs-Hospital Cloppenburg ist rund 15 Kilometer entfernt und deckt die Akutversorgung ab (www.josefshospital-cloppenburg.de).
Beim Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg gibt es Auskunft zu Pflegegraden und häuslicher Versorgung – landkreisweit, mit Sitz in der Kreisstadt (www.spn-clp.de).
Sterbe- und Trauerbegleitung bietet der Hospizdienst Cloppenburg e. V. auch für Familien in Garrel an (www.hospizdienst-clp.de).
Im Hintergrund koordiniert das Hospiz- und Palliativnetzwerk Landkreis Cloppenburg die Zusammenarbeit von Kliniken, Praxen und Hospizdiensten im gesamten Kreis (www.hpn-lkclp.de).
Unsere Pflegeberatung in Garrel erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Garrel und Umgebung
Garrel, eine der flächengrößten Gemeinden im Landkreis Cloppenburg, zählt gut 15.100 Einwohner. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI findet bei uns komplett per Video statt.
- ✓ Cloppenburg
- ✓ Friesoythe
- ✓ Bösel
- ✓ Emstek
- ✓ Molbergen
- ✓ Garrel
- ✓ Garrel-Ort
- ✓ Beverbruch
- ✓ Bürgermoor-Kellerhöhe
- ✓ Falkenberg
- ✓ Kaiforth
- ✓ Kammersand
- ✓ Nikolausdorf
- ✓ Petersfeld
- ✓ Peterswald

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Nein. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein, der Termin findet komplett per Videoanruf statt – egal ob Sie in Varrelbusch, Nikolausdorf oder im Kernort wohnen.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, bei Pflegegrad 1 freiwillig und zweimal im Jahr möglich.
Die Pflegefachkraft, die die Videoberatung durchführt, übermittelt den Nachweis anschließend an die zuständige Pflegekasse.
Zwischen 20 und 45 Minuten, abhängig vom Gesprächsbedarf.
Nein. Die Gemeinde hat keine eigene Klinik, das St. Josefs-Hospital in Cloppenburg liegt rund 15 Kilometer südlich.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



