Digitale Pflegeberatung im Landkreis Diepholz –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Diepholz
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Diepholz im Überblick
209.955 Menschen lebten zum 31. Dezember 2025 im Landkreis Diepholz (Wikipedia, Stand 31.12.2025), verteilt auf eine Fläche von knapp 1.988 Quadratkilometern und 15 Städte und Gemeinden. Im Norden, an der Grenze zu Bremen, liegen die bevölkerungsreichen Gemeinden Stuhr und Weyhe sowie die Stadt Syke; im Süden reicht der Kreis bis in die Diepholzer Moorniederung um die Kreisstadt Diepholz und den Dümmer, den zweitgrößten See Niedersachsens. Dazwischen liegen Bassum, Sulingen, Twistringen und der staatlich anerkannte Erholungsort Bruchhausen-Vilsen mit seiner historischen Museumseisenbahn.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Diepholz
Wer im Landkreis Diepholz eine Pflegeberatung sucht, findet im Kreisgebiet mehrere Kliniken, einen kreisweiten Pflegestützpunkt sowie Hospiz- und Palliativangebote.
Die Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH betreibt Häuser in Diepholz, Bassum und Sulingen sowie das Gesundheitszentrum Twistringen mit ambulanter psychiatrischer Versorgung; zusammen decken sie unter anderem Innere Medizin, Chirurgie, Unfallchirurgie und Kardiologie ab (www.kliniken-lkd.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Diepholz berät mit Hauptsitz in der Kreisstadt und neun weiteren Beratungsstellen zu Pflegegraden, Wohnformen im Alter und zur häuslichen Versorgung (www.diepholz.de).
Für die letzte Lebensphase steht das stationäre Hospiz ZUGvogel in Sulingen bereit (www.zugvogel-sulingen.de). Die ambulante Palliativversorgung im gesamten Kreisgebiet, mit Standorten in Sulingen und Diepholz, koordiniert der Palliativstützpunkt im Landkreis Diepholz (www.palliativ-diepholz.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Diepholz erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Diepholz
Der Landkreis Diepholz erstreckt sich zwischen Bremen, Oldenburg und Osnabrück und zählt rund 210.000 Einwohner in 15 Städten und Gemeinden. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier für das gesamte Kreisgebiet online per Video durch.
- ✓ Diepholz
- ✓ Weyhe
- ✓ Stuhr
- ✓ Syke
- ✓ Bassum
- ✓ Twistringen
- ✓ Sulingen
- ✓ Bruchhausen-Vilsen
- ✓ Barnstorf
- ✓ Rehden
- ✓ Wagenfeld
- ✓ Kirchdorf
- ✓ Siedenburg
- ✓ Schwaförden
- ✓ Lemförde

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für den gesamten Landkreis – von der Kreisstadt Diepholz über Syke, Stuhr und Weyhe bis Bassum, Sulingen, Twistringen und Bruchhausen-Vilsen. Weil die Beratung per Video läuft, ist der Wohnort ohne Bedeutung.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Das Gespräch findet per Video statt. Ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang reicht aus.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr genutzt werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir im Anschluss aus.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen mit Hauptsitz in Diepholz und Beratungsstellen in mehreren Städten des Kreises. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin auch kurzfristig wahrzunehmen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



