Digitale Pflegeberatung in Marschacht –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Marschacht und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Marschacht im Überblick
Die Samtgemeinde Elbmarsch, zu der Marschacht als Verwaltungssitz gehört, kommt amtlich auf 13.044 Einwohner (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024). Drei Gemeinden bilden sie: Marschacht selbst mit rund 3.900 Einwohnern, dazu Drage und Tespe. Geografisch liegt das Gebiet ganz im Nordosten des Landkreises Harburg, begrenzt von der Elbe, an deren anderem Ufer bereits Schleswig-Holstein beginnt. Reitsport und Pferdezucht prägen die Elbmarsch seit Generationen, im Sommer lockt zudem die Kunstausstellung „Marschkunst – Kunstmarsch“ Besucher in den Ort.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Marschacht
Für eine Pflegeberatung in Marschacht und der Samtgemeinde Elbmarsch gibt es im Landkreis Harburg mehrere Kliniken, einen zentralen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Am nächsten liegt das Krankenhaus Winsen (Luhe) (www.krankenhaus-winsen.de); ergänzend steht das Krankenhaus Buchholz zur Verfügung (www.krankenhaus-buchholz.de).
Beim Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen im Landkreis Harburg in Winsen erhalten Sie Auskunft zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung (www.landkreis-harburg.de).
Die Bürgerstiftung Hospiz Nordheide steht schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen im gesamten Kreisgebiet zur Seite, auch in der Elbmarsch (www.hospiz-nordheide.de).
Unsere Pflegeberatung in Marschacht erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Marschacht und Umgebung
Marschacht liegt an der Elbe, im äußersten Nordosten des Landkreises Harburg, mit Schleswig-Holstein direkt am gegenüberliegenden Ufer. Als Verwaltungssitz der Samtgemeinde Elbmarsch bildet der Ort zusammen mit Drage und Tespe ein Gebiet von gut 13.000 Einwohnern. Der 1A Pflegedienst führt hier den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI online per Video durch.
- ✓ Marschacht
- ✓ Winsen
- ✓ Seevetal
- ✓ Marschacht / Elbmarsch
- ✓ Drage
- ✓ Tespe

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Ja, für die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch. Da die Beratung per Video läuft, macht es keinen Unterschied, in welcher der drei Gemeinden Sie wohnen.
Nein. Ein internetfähiges Gerät genügt, das Gespräch findet komplett online statt.
Sie vereinbaren online einen Termin, danach ruft Sie eine Pflegefachkraft per Video an. Die Beratung dauert 20 bis 45 Minuten.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, zweimal im Jahr möglich.
Nein. Am nächsten liegt das Krankenhaus Winsen (Luhe). Für den Beratungseinsatz selbst spielt das keine Rolle, er läuft ohnehin per Video.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



