Digitale Pflegeberatung in Ostrhauderfehn –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Ostrhauderfehn und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Ostrhauderfehn im Überblick
11.885 Einwohner wies das Destatis-Gemeindeverzeichnis für Ostrhauderfehn zum 31. Dezember 2024 aus. Sechs Ortsteile bilden die Gemeinde: Ostrhauderfehn selbst als Verwaltungssitz, dazu Holterfehn, Idafehn, Langholt, Potshausen und Holtermoor. Gegründet wurde die Fehnsiedlung 1769, als fünf Kaufleute König Friedrich II. um die Nutzung der Hochmoorflächen baten – der Beginn der systematischen Moorkolonisierung in dieser Ecke Ostfrieslands. Bis heute erinnern die Windmühle Idafehn von 1891 und eine restaurierte Schleuse im Hauptfehnkanal an diese Zeit.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Ostrhauderfehn
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Ostrhauderfehn suchen, sind die zuständige Klinik, der Pflegestützpunkt und ein Hospizdienst im Landkreis Leer erreichbar.
Das Klinikum Leer, rund 25 Kilometer nördlich gelegen, ist die nächste Akutklinik mit 16 Fachabteilungen (www.klinikum-leer.de).
Für Auskünfte zu Pflegegraden ist der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer zuständig, unabhängig von der Entfernung zur Kreisstadt (www.landkreis-leer.de).
Das Hospiz Leer betreut schwerkranke Menschen aus dem gesamten Kreisgebiet, dazu zählt auch Ostrhauderfehn (www.hospiz-leer.de).
Unsere Pflegeberatung in Ostrhauderfehn erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Ostrhauderfehn und Umgebung
Ostrhauderfehn ist die südöstlichste Gemeinde Ostfrieslands und grenzt bereits an das Emsland und den Landkreis Cloppenburg. Knapp 11.900 Menschen leben in den sechs Ortsteilen rund um den namensgebenden Hauptort. Der 1A Pflegedienst führt die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI hier online per Video durch, unabhängig von der Entfernung zur Kreisstadt Leer.
- ✓ Rhauderfehn
- ✓ Saterland
- ✓ Ostrhauderfehn
- ✓ Holterfehn
- ✓ Idafehn
- ✓ Langholt
- ✓ Potshausen
- ✓ Holtermoor
- ✓ Detern
- ✓ Bockhorst

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Ja, alle sechs Ortsteile sind abgedeckt, weil die Beratung per Video und nicht vor Ort stattfindet.
Das Klinikum Leer ist die nächstgelegene Klinik, gut 25 Kilometer nördlich von Ostrhauderfehn.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, das ist Pflicht. Bei Pflegegrad 1 freiwillig, zweimal im Jahr möglich.
In der Regel zwischen 20 und 45 Minuten, je nach individuellem Bedarf.
Ja, der Nachweis über den Beratungseinsatz wird automatisch an die zuständige Pflegekasse übermittelt.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



