Digitale Pflegeberatung in Quakenbrück –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Quakenbrück und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Quakenbrück im Überblick
Quakenbrück ist die Kernstadt der Samtgemeinde Artland, zu der außerdem die Gemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup gehören, im Norden des Landkreises Osnabrück, nahe den Grenzen zu Emsland, Cloppenburg und Vechta. Amtlich zählte die Stadt zum 31. Dezember 2024 laut Destatis 14.007 Einwohner (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024), aufgeteilt auf die Ortsteile Altstadt, Neustadt, Hakenkamp, Hengelage und Antoniort. Rund 100 Fachwerkhäuser prägen die Altstadt rund um den fünfeckigen Marktplatz; die Hohe Pforte ist das letzte von einst fünf Stadttoren.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Quakenbrück
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Quakenbrück suchen, gibt es in der Stadt selbst ein Krankenhaus und einen Hospizverein, dazu den Pflegestützpunkt des Landkreises.
Das Christliche Krankenhaus Quakenbrück versorgt jährlich rund 20.000 stationäre und 80.000 ambulante Patientinnen und Patienten, unter anderem in Chirurgie, Kardiologie, Neurochirurgie und Geburtshilfe (www.ckq-gmbh.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück zuständig (www.landkreis-osnabrueck.de).
Der Hospizverein Leben bis zuletzt e. V. steht in Quakenbrück und Umgebung schwerkranken und sterbenden Menschen sowie ihren Angehörigen zur Seite, unter anderem mit einem Trauerangebot (www.leben-bis-zuletzt.de).
Unsere Pflegeberatung in Quakenbrück erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Quakenbrück und Umgebung
Rund 14.000 Menschen leben in Quakenbrück, dem Hauptort des Artlands im Nordkreis Osnabrück. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch – für die Altstadt, die Neustadt und die übrigen Ortsteile ebenso wie für Badbergen, Menslage und Nortrup.
- ✓ Bersenbrück
- ✓ Fürstenau
- ✓ Quakenbrück
- ✓ Altstadt
- ✓ Neustadt
- ✓ Hakenkamp
- ✓ Hengelage
- ✓ Antoniort
- ✓ Badbergen
- ✓ Menslage
- ✓ Nortrup

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Das Christliche Krankenhaus Quakenbrück ist ein Akutkrankenhaus – unsere Pflegeberatung läuft unabhängig davon per Video, direkt von zu Hause aus.
Altstadt, Neustadt, Hakenkamp, Hengelage und Antoniort – alle gleichermaßen, da die Beratung ortsunabhängig per Videoanruf stattfindet.
Ja. Da die Beratung per Video läuft, ist die Teilnahme aus der gesamten Samtgemeinde Artland möglich.
Sie buchen online einen Termin, danach ruft eine Pflegefachkraft per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



