Digitale Pflegeberatung in Glandorf –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Glandorf und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Glandorf im Überblick
6.483 Menschen lebten laut Destatis zum Jahresende 2024 in Glandorf (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024). Neben dem Kernort gehören Averfehrden, Schierloh, Schwege, Sudendorf und Westendorf zur Gemeinde. Landschaftlich sitzt Glandorf im Übergang vom Teutoburger Wald zum Münsterland, die Grenze nach Nordrhein-Westfalen ist ein Katzensprung. Größter Arbeitgeber vor Ort: der Medizintechnikhersteller B. Braun Avitum.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Glandorf
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Glandorf suchen: Im Landkreis Osnabrück gibt es mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und einen Hospizdienst.
Ein eigenes Krankenhaus hat Glandorf nicht. Zuständig ist das Klinikum Osnabrück, Haus der höchsten Versorgungsstufe und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Münster (www.klinikum-os.de).
Fragen zu Pflegegraden, zur häuslichen oder stationären Pflege beantwortet der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osnabrück, mit Sprechstunden in Osnabrück und Bramsche (www.landkreis-osnabrueck.de).
Der Osnabrücker Hospiz e. V. steht schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen im ganzen Landkreis zur Seite – ambulante Sterbe- und Trauerbegleitung (www.osnabruecker-hospiz.de).
Unsere Pflegeberatung in Glandorf erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Glandorf und Umgebung
Glandorf liegt am Nordrand des Münsterlandes, dort wo der Teutoburger Wald in die Ebene übergeht. Direkt am Glaner Bach. Rund 6.500 Menschen, sechs Ortsteile. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft hier online per Video, geführt vom 1A Pflegedienst.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. In Glandorf zahlen Sie nichts.
Nein. Die Beratung läuft per Video, egal ob Sie im Kernort, in Averfehrden oder in Schwege wohnen.
Alle sechs: der Kernort sowie Averfehrden, Schierloh, Schwege, Sudendorf und Westendorf.
Für Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, zweimal im Jahr möglich.
Sie buchen online einen Termin, danach ruft Sie eine Pflegefachkraft per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osnabrück mit Sprechstunden in Osnabrück und Bramsche. Die Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



