Digitale Pflegeberatung in Gleichen –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Gleichen und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Gleichen im Überblick
Zum 31. Dezember 2024 zählte Gleichen laut Destatis-Gemeindeverzeichnis 8.663 Einwohner. Die Gemeinde liegt südöstlich von Göttingen und vereint 16 Dörfer, deren Verwaltung von Reinhausen aus organisiert wird. Namensgebend sind die Doppelberge „Die Gleichen“ bei Gelliehausen: Auf ihnen standen einst zwei Burgen, von denen bei Altengleichen noch Mauerreste zu sehen sind. Die heutige Struktur entstand 1973, als die bis dahin selbstständigen Dörfer zur Gemeinde zusammengelegt wurden.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Gleichen
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Gleichen suchen, gibt es in der Region mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und einen Hospizdienst.
Ein eigenes Krankenhaus hat Gleichen nicht; in der nahen Stadt Göttingen versorgen die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) mit ihrem breiten Fachspektrum (https://www.umg.eu/) und das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende (https://www.ekweende.de/) auch Patienten aus der Gemeinde.
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Göttingen zuständig, mit Sitz in Göttingen (https://www.landkreisgoettingen.de/).
Das Hospiz an der Lutter in Göttingen begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen aus dem gesamten Kreisgebiet (https://www.hospiz-goettingen.de/).
Unsere Pflegeberatung in Gleichen erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Gleichen und Umgebung
Gleichen ist mit rund 128 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde im Landkreis Göttingen – verteilt auf 16 Dörfer und ohne einen zentralen Hauptort. Genau deshalb passt eine Beratung, die ortsunabhängig funktioniert: Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir per Videoanruf durch, egal ob Sie in Reinhausen, Diemarden oder Wöllmarshausen wohnen.
- ✓ Göttingen
- ✓ Rosdorf
- ✓ Friedland
- ✓ Duderstadt
- ✓ Gleichen
- ✓ Reinhausen
- ✓ Bremke
- ✓ Benniehausen
- ✓ Bischhausen
- ✓ Beienrode
- ✓ Diemarden
- ✓ Etzenborn
- ✓ Gelliehausen
- ✓ Groß Lengden
- ✓ Ischenrode

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Nein. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Ja. Ob Reinhausen, Bremke oder Rittmarshausen – die Videoberatung setzt nur ein internetfähiges Gerät voraus, keinen festen Wohnort in einem bestimmten Ortsteil.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend. Wer Pflegegrad 1 hat, kann ihn freiwillig zweimal im Jahr nutzen.
Nein. Das Gespräch findet per Video statt, unabhängig davon, ob Sie näher an Göttingen oder an Duderstadt wohnen.
Zwischen 20 und 45 Minuten, je nach individuellem Klärungsbedarf.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Göttingen mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



