Digitale Pflegeberatung in Friedland –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Friedland und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Friedland im Überblick
Friedland liegt an der südlichsten Spitze Niedersachsens, dort, wo die Landesgrenzen zu Hessen und Thüringen aufeinandertreffen. Die Gemeinde entstand 1973 aus 14 Ortsteilen, darunter Groß Schneen, Klein Schneen, Lichtenhagen und Reiffenhausen, und zählt heute 8.332 Einwohner (Destatis, Stand 31.12.2024). Bundesweit bekannt ist der Ortsname vor allem durch das Grenzdurchgangslager Friedland, das seit dem 20. September 1945 als zentrale Aufnahmeeinrichtung dient – zunächst für heimkehrende Kriegsgefangene und Vertriebene, später auch für Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Friedland
Für eine Pflegeberatung in Friedland liegen die zuständigen Einrichtungen überwiegend in der nahen Kreisstadt.
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG), rund 15 Kilometer entfernt, deckt mit 61 Kliniken und Instituten ein breites Fachspektrum ab (www.umg.eu).
Zu Pflegegraden und häuslicher Versorgung berät der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Göttingen (www.landkreisgoettingen.de).
Das Hospiz an der Lutter in Göttingen steht schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen zur Seite (www.hospiz-goettingen.de).
Unsere Pflegeberatung in Friedland erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Friedland und Umgebung
Friedland liegt im äußersten Süden Niedersachsens, am Dreiländereck zu Hessen und Thüringen, mit gut 8.300 Einwohnern in 14 Ortsteilen. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir hier online per Video durch.
- ✓ Gleichen
- ✓ Rosdorf
- ✓ Staufenberg
- ✓ Friedland
- ✓ Groß Schneen
- ✓ Klein Schneen
- ✓ Lichtenhagen
- ✓ Reiffenhausen
- ✓ Ballenhausen
- ✓ Deiderode
- ✓ Ludolfshausen

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja, die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI trägt die Pflegekasse vollständig.
Ja, alle 14 Ortsteile der Gemeinde Friedland werden online beraten, genau wie der Kernort.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 1 freiwillig zweimal im Jahr.
Termin online buchen, danach 20 bis 45 Minuten Videogespräch mit einer Pflegefachkraft.
Nein, die Beratung läuft unabhängig vom Wohnort per Video, auch direkt am Dreiländereck zu Hessen und Thüringen.
Ja, die Dokumentation über den durchgeführten Termin geht automatisch an die Pflegekasse.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



