Digitale Pflegeberatung im Landkreis Northeim –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Northeim
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Northeim im Überblick
124.692 Menschen lebten zum 31. Dezember 2025 im Landkreis Northeim, so Wikipedia (Stand 31.12.2025), verteilt auf elf Städte und Gemeinden zwischen Weser-Leine-Bergland, Harz und Solling. Größte Stadt ist Einbeck vor der Kreisstadt Northeim, gefolgt von Uslar, Bad Gandersheim und Dassel; kleinere Gemeinden wie Kalefeld, Moringen, Katlenburg-Lindau, Bodenfelde und Kreiensen liegen meist im waldreichen Süden und Westen des Kreises. Der Landkreis grenzt an die Landkreise Holzminden, Hildesheim, Goslar und Göttingen sowie an den hessischen Landkreis Kassel und den nordrhein-westfälischen Kreis Höxter. Wirtschaftlich prägen Fachwerkstädte mit langer Handwerks- und Brautradition das Bild, allen voran die Bierstadt Einbeck.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Northeim
Wer im Landkreis Northeim eine Pflegeberatung sucht, findet im Kreisgebiet mehrere Krankenhäuser, einen zentralen Pflegestützpunkt sowie Hospiz- und Palliativangebote.
Die Helios Albert-Schweitzer-Klinik in Northeim, das Einbecker Bürgerspital in Einbeck und der BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim decken zusammen die stationäre und ambulante Grundversorgung des Kreises ab, unter anderem in Innerer Medizin, Chirurgie und Orthopädie (www.helios-gesundheit.de, www.einbecker-buergerspital.de, www.buergergesundheitspark.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Northeim berät mit Sitz in der Kreisstadt kostenlos und kreisweit zu Pflegegraden, Wohnberatung und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige (www.landkreis-northeim.de).
Für die letzte Lebensphase steht die Hospiz-Stiftung Region Einbeck-Northeim-Uslar bereit, die den Ambulanten Hospizdienst Leine-Solling im gesamten Kreisgebiet trägt (www.hospiz-stiftung-northeim.de).
Ergänzt wird das Angebot durch das Palliativnetz Leine-Solling, das Ärzte, Pflegedienste und Hospizdienste im Landkreis vernetzt und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung sicherstellt (www.palliativnetz-leine-solling.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Northeim erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Northeim
Der Landkreis Northeim liegt in Südniedersachsen zwischen Harz und Solling und zählt rund 124.700 Einwohner in elf Städten und Gemeinden. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt der 1A Pflegedienst hier für das gesamte Kreisgebiet online per Videoanruf.
- ✓ Northeim
- ✓ Einbeck
- ✓ Bad Gandersheim
- ✓ Uslar
- ✓ Dassel
- ✓ Kalefeld
- ✓ Moringen
- ✓ Hardegsen
- ✓ Nörten-Hardenberg
- ✓ Bodenfelde
- ✓ Katlenburg-Lindau
- ✓ Kreiensen

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Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für den gesamten Kreis: von der Kreisstadt Northeim über Einbeck, Uslar, Bad Gandersheim und Dassel bis Hardegsen, Nörten-Hardenberg, Moringen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Bodenfelde und Kreiensen. Weil das Gespräch per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Das Gespräch findet per Videoanruf statt. Ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang genügt, egal ob Sie im Leinetal oder im Solling wohnen.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich Pflicht. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr genutzt werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir danach aus.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen mit Sitz in der Kreisstadt Northeim, zuständig für das gesamte Kreisgebiet. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI deckt zusätzlich den gesetzlichen Pflichttermin ab, auch kurzfristig und ohne Anfahrt.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



