Digitale Pflegeberatung in Bückeburg –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Bückeburg und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Bückeburg im Überblick
Zum 31. Dezember 2024 hatte Bückeburg amtlich 19.221 Einwohner (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024), verteilt auf die Kernstadt und acht Ortsteile wie Achum, Cammer und Müsingen. Bis zur Novemberrevolution 1918 war die Stadt Residenz des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Mittelpunkt ist bis heute das 1607 zum fürstlichen Stammsitz ausgebaute Schloss Bückeburg. Direkt am Heeresflugplatz der Stadt liegt das 1971 gegründete Hubschraubermuseum, eines von wenigen seiner Art in Europa. Bückeburg ist außerdem Sitz des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Bückeburg
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Bückeburg suchen, gibt es in der Residenzstadt und im übrigen Landkreis Schaumburg mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und Hospiz- sowie Palliativangebote.
Ein eigenes Akutkrankenhaus hat Bückeburg nicht mehr; die Nachfolgeeinrichtung des früheren Kreiskrankenhauses ist die AGAPLESION Ev. Klinikum Schaumburg im nahen Obernkirchen-Vehlen (www.ev-klinikum-schaumburg.de). Ergänzend liegt das Krankenhaus Lindenbrunn in Coppenbrügge in Reichweite (www.krankenhaus-lindenbrunn.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Schaumburg zuständig, mit Hauptsitz in Stadthagen (www.schaumburg.de).
Dat Lichthuus – Hospiz in Schaumburg gGmbH in Stadthagen begleitet auch Familien aus Bückeburg in schwerer Krankheit (www.hospiz-schaumburg.de). Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Kreisgebiet übernimmt der Ambulante Palliativdienst im Landkreis Schaumburg (www.ambulanter-palliativdienst-schaumburg.de).
Unsere Pflegeberatung in Bückeburg erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Bückeburg und Umgebung
Bückeburg, die frühere Residenzstadt der Fürsten zu Schaumburg-Lippe, zählt rund 19.200 Einwohner und liegt zwischen Minden und Stadthagen. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir hier online per Video durch.
- ✓ Niedernwöhren
- ✓ Nienstädt
- ✓ Obernkirchen
- ✓ Bad Eilsen
- ✓ Bückeburg
- ✓ Achum
- ✓ Bergdorf
- ✓ Cammer
- ✓ Evesen
- ✓ Meinsen-Warber
- ✓ Müsingen
- ✓ Rusbend
- ✓ Scheie

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Pflegekasse trägt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig, für Sie entstehen keine Kosten.
Nein. Die Beratung läuft komplett per Video, aus der Kernstadt genauso wie aus Achum oder Evesen.
Termin online buchen, dann 20 bis 45 Minuten Videogespräch mit einer Pflegefachkraft. Damit ist der Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI erledigt.
Alle acht – von Achum über Cammer und Müsingen bis Scheie.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Schaumburg mit Hauptsitz in Stadthagen. Die Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



