Digitale Pflegeberatung in Steinfeld –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Steinfeld und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Steinfeld im Überblick
10.228 Menschen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Gemeinde Steinfeld (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024), verteilt auf Steinfeld-Mitte, Steinfeld-Süd und Ortsteile wie Baring, Brokamp-Wieferich, Düpe, Harpendorf, Holthausen, Lehmden, Mühlen, Ondrup und Schemde. Die Gemeinde liegt im Oldenburger Münsterland zwischen Osnabrück und Bremen, am Fuß der von Süden nach Norden verlaufenden Dammer Berge. Prägend ist die katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist, 1897 bis 1899 erbaut, mit Bleiglasfenstern der Werkstatt Oidtmann aus Linnich. Naturräumlich gehört das 291 Hektar große Steinfelder Moor zu einem rund 1.200 Hektar großen Moorschutzgebiet. Wirtschaftlich profitiert Steinfeld vom Aufschwung des Oldenburger Münsterlandes: Seit 1997 stiegen die Industrieumsätze der Region um 48 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro, bei einer Arbeitslosenquote von nur rund 3,5 Prozent.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Steinfeld
In Steinfeld selbst gibt es keine eigene Klinik, aber im Landkreis Vechta mehrere Krankenhäuser, einen kreisweiten Pflegestützpunkt und einen Hospizverein.
Das nächstgelegene Krankenhaus ist das St. Franziskus-Hospital im benachbarten Lohne mit Schwerpunkten in Innerer Medizin und Chirurgie (www.krankenhaus-lohne.de). Auch das Krankenhaus St. Elisabeth im nahen Damme ist von Steinfeld aus gut erreichbar (www.krankenhaus-damme.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Vechta berät kreisweit, auch für Steinfeld, zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung; Sitz ist das Kreishaus in Vechta (www.landkreis-vechta.de).
Bei schwerer Erkrankung steht der Hospizverein Vechta e. V. bereit, der Schwerkranke und Angehörige im gesamten Kreisgebiet ehrenamtlich begleitet (www.hospizverein-vechta.de).
Unsere Pflegeberatung in Steinfeld erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Steinfeld und Umgebung
Steinfeld liegt im Oldenburger Münsterland am Fuß der Dammer Berge, zwischen Osnabrück und Bremen. Der 1A Pflegedienst führt hier den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI online per Videoanruf durch – für Steinfeld-Mitte ebenso wie für die umliegenden Ortsteile.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Ja, für die gesamte Gemeinde Steinfeld. Das Gespräch läuft per Video, der Ortsteil spielt keine Rolle.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, bei Pflegegrad 1 freiwillig zweimal im Jahr.
Nein, das nächstgelegene Krankenhaus ist das St. Franziskus-Hospital im benachbarten Lohne. Für die Videoberatung ist das ohne Belang.
Nach der Online-Buchung ruft Sie eine Pflegefachkraft zur vereinbarten Zeit per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Ja, den Nachweis stellen wir direkt im Anschluss an das Gespräch aus.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



