Digitale Pflegeberatung im Landkreis Grafschaft Bentheim –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Grafschaft Bentheim
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Grafschaft Bentheim im Überblick
981 Quadratkilometer misst der Landkreis Grafschaft Bentheim, eingerahmt von den Niederlanden im Westen, dem Emsland im Norden und Nordrhein-Westfalen im Süden. Vier Samtgemeinden – Bentheim, Neuenhaus, Schüttorf und Uelsen – bilden zusammen mit den Städten Nordhorn und Bad Bentheim sowie der Gemeinde Wietmarschen die 25 Kommunen des Kreises. Ende 2025 zählte die Region nach Wikipedia-Angaben rund 144.674 Einwohner. Kreisstadt ist Nordhorn mit gut 57.000 Einwohnern, historisch geprägt von der Textilindustrie; die Landwirtschaft, vor allem in der fruchtbaren Vechteniederung, bestimmt bis heute weite Teile der Grafschaft.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Grafschaft Bentheim
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Grafschaft Bentheim suchen, gibt es im Kreisgebiet mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Die EUREGIO-KLINIK Nordhorn ist das zentrale Akutkrankenhaus der Region mit mehreren Fachabteilungen (www.euregio-klinik.de).
Beim Senioren- und Pflegestützpunkt Grafschaft Bentheim erhalten Sie in mehreren Kommunen persönliche Ansprechpersonen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung (www.grafschaft-bentheim.de).
Die Hospizhilfe Grafschaft Bentheim e. V. mit Sitz in Nordhorn begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen kreisweit und bietet Sterbe- und Trauerbegleitung an (www.hospizhilfe-grafschaft-bentheim.de).
Die palliativmedizinische Versorgung ergänzt der spezialisierte SAPV-Dienst der EUREGIO-KLINIK (www.euregio-klinik.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Grafschaft Bentheim erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Grafschaft Bentheim
Der Landkreis Grafschaft Bentheim liegt im äußersten Südwesten Niedersachsens, direkt an der Grenze zu den Niederlanden. Rund 144.700 Menschen leben in den 25 Städten und Gemeinden der Region, mit der Kreisstadt Nordhorn als größtem Ort. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch – für die gesamte Grafschaft.
- ✓ Nordhorn
- ✓ Bad Bentheim
- ✓ Schüttorf
- ✓ Wietmarschen
- ✓ Neuenhaus
- ✓ Emlichheim
- ✓ Uelsen

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Sie gilt für alle Kommunen der Grafschaft – von der Kreisstadt Nordhorn über Bad Bentheim, Schüttorf, Neuenhaus und Emlichheim bis Uelsen und Wietmarschen. Weil das Gespräch per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie zahlen nichts.
Nein. Das Gespräch findet per Video statt. Ein Smartphone, ein Tablet oder ein Computer mit Internetzugang genügt.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten. Den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir danach aus.
Ja, der Senioren- und Pflegestützpunkt Grafschaft Bentheim ist mit Ansprechpersonen in Nordhorn, Bad Bentheim, Schüttorf, Emlichheim, Neuenhaus und Uelsen vertreten. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin wahrzunehmen – auch kurzfristig.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



