Digitale Pflegeberatung im Landkreis Goslar –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Goslar
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Goslar im Überblick
Der Landkreis Goslar erstreckt sich vom nördlichen Harzvorland bis zum Hochharz und grenzt im Osten an Sachsen-Anhalt. Zum 31. Dezember 2025 zählte der Kreis nach Angaben von Wikipedia rund 126.082 Einwohner. Sieben eigenständige Kommunen bilden den Landkreis: die Kreisstadt Goslar sowie Bad Harzburg, Seesen, Clausthal-Zellerfeld, Langelsheim, Liebenburg und Braunlage. Lutter am Barenberge, bis 2021 eine eigene Samtgemeinde, gehört seither als Ortschaft zu Langelsheim. Landschaftlich reicht der Kreis vom Harzvorland bei Seesen und Liebenburg bis zum Wurmberg bei Braunlage, mit 971 Metern die höchste Erhebung Niedersachsens. Wirtschaftlich und touristisch prägend sind das UNESCO-Weltkulturerbe in der Kreisstadt Goslar, die Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und die Kur- und Wintersportorte im Südosten des Kreises.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Goslar
Wer eine Pflegeberatung im Landkreis Goslar sucht, findet im Kreisgebiet mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt, zwei Hospize und ein Palliativnetz.
Die Asklepios Harzklinik Goslar ist mit 324 Betten die zentrale Akutklinik der Region und deckt unter anderem Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Notfallmedizin ab (www.asklepios.com/goslar/). Die Asklepios Harzklinik Bad Harzburg ist auf Gelenkchirurgie spezialisiert und seit 2013 als EndoProthetikZentrum zertifiziert (www.asklepios.com/bad-harzburg/). Die Asklepios Kliniken Schildautal Seesen sind auf Kardiologie, Neurologie und Innere Medizin mit Intensivschwerpunkt ausgerichtet und betreiben eine zertifizierte Stroke Unit (www.asklepios.com/seesen/).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist die Fachgruppe Senioren- und Pflegeberatung des Landkreises Goslar zuständig, mit Sitz in der Kreisstadt (www.landkreis-goslar.de).
Zwei Hospize sind in Goslar ansässig: das Harz Hospiz Goslar (www.harzhospizgoslar.de) und das Hospiz Christophorus Haus Goslar (www.hospiz-goslar.de). Beide begleiten schwerkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen im gesamten Kreisgebiet.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung übernimmt das Palliative Care Team Salzgitter, Goslar & Vorharz (www.pct-salzgitter.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Goslar erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Goslar
Der Landkreis Goslar liegt im nordwestlichen Harz und grenzt im Osten an Sachsen-Anhalt. Sieben Städte und Gemeinden gehören dazu, dazu die Ortschaft Lutter am Barenberge als Teil von Langelsheim, zusammen rund 126.000 Einwohner. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt im gesamten Kreisgebiet – von der Kreisstadt Goslar über Bad Harzburg, Seesen und Clausthal-Zellerfeld bis Langelsheim, Liebenburg und Braunlage mit Sankt Andreasberg. Weil sie per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie zahlen nichts.
Nein. Das Gespräch läuft per Video. Gerade in den Harzgemeinden wie Braunlage oder Clausthal-Zellerfeld spart das lange und im Winter oft beschwerliche Wege.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir im Anschluss aus.
Ja, die Fachgruppe Senioren- und Pflegeberatung des Landkreises Goslar mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin unabhängig davon wahrzunehmen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



