Digitale Pflegeberatung im Landkreis Helmstedt –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Helmstedt
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Helmstedt im Überblick
Rund 676 Quadratkilometer misst der Landkreis Helmstedt, eingebettet zwischen den Höhenzügen Elm und Lappwald im Vorland des Harzes. Zum 31. Dezember 2025 zählte er nach Angaben der Wikipedia-Gemeindestatistik 89.771 Einwohner (Stand 31.12.2025). Acht Städte und Gemeinden gehören dazu: die Kreisstadt Helmstedt sowie Königslutter am Elm, Schöningen, Lehre und die vier Samtgemeinden Velpke, Nord-Elm (Sitz Süpplingen), Grasleben und Heeseberg (Sitz Jerxheim). Historisch war der Kreis durch Braunkohleabbau geprägt und lag von 1945 bis 1990 direkt an der innerdeutschen Grenze – der Grenzübergang Helmstedt/Marienborn an der A2 war zu DDR-Zeiten der größte Europas.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Helmstedt
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Helmstedt suchen, gibt es im Kreisgebiet ein Akutkrankenhaus, eine psychiatrische Fachklinik, einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Die Helios St. Marienberg Klinik Helmstedt versorgt als Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit rund 300 Betten und zwölf Fachabteilungen jährlich etwa 16.000 stationäre Patientinnen und Patienten (www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/kliniken/helmstedt/).
In Königslutter am Elm liegt das AWO Psychiatriezentrum, ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit einem Einzugsgebiet, das über den Landkreis hinausreicht (www.awo-psychiatriezentrum.de).
Beim Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt erhalten Sie Auskunft zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung (www.seniorenstuetzpunkt-helmstedt.de).
Das Palliativnetzwerk Landkreis Helmstedt koordiniert Palliativärzte, Pflegekräfte und ehrenamtliche Helfer im gesamten Kreisgebiet mit einer 24-Stunden-Rufbereitschaft (www.palliativnetzwerk-helmstedt.de); ergänzend steht das Regionale Hospiz- und Palliativnetzwerk Helmstedt für Sterbe- und Trauerbegleitung zur Seite (www.hospiz-palliativ-nds.de/netzwerk/regionales-hospiz-und-palliativnetzwerk-helmstedt).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Helmstedt erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Helmstedt
Der Landkreis Helmstedt liegt im östlichen Niedersachsen an der Grenze zu Sachsen-Anhalt und zählt acht Städte und Gemeinden mit zusammen rund 89.800 Einwohnern. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt der 1A Pflegedienst hier online per Videoanruf – von der Kreisstadt Helmstedt bis in die kleinste Samtgemeinde.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für den gesamten Landkreis. Ob Kreisstadt Helmstedt, Königslutter am Elm, Schöningen, Lehre oder eine der kleineren Samtgemeinden wie Velpke, Nord-Elm, Grasleben und Heeseberg – die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft überall per Video, der Wohnort spielt dabei keine Rolle.
Nichts. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig, sofern Pflegegeld bezogen wird.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich Pflicht. Wer Pflegegrad 1 hat, kann ihn freiwillig zweimal im Jahr abrufen.
Nein. Das Gespräch findet per Videoanruf statt. Ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetverbindung reicht, egal in welcher Gemeinde des Kreises Sie wohnen.
Eine Pflegefachkraft des 1A Pflegedienstes führt das Gespräch durch. Es dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten, danach erhalten Sie den Nachweis für die Pflegekasse.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon und lässt sich auch kurzfristig buchen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



