Digitale Pflegeberatung in Süpplingen und Nord-Elm –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Süpplingen und Nord-Elm und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Süpplingen und Nord-Elm im Überblick
5.672 Einwohner zählten die sechs Gemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm zum 31. Dezember 2024 zusammen (Destatis, Gemeindeverzeichnis): Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf. Verwaltungssitz ist Süpplingen. Geschichtlich bedeutsam ist vor allem Süpplingenburg. Von dort stammte Kaiser Lothar III., der sich nach seiner Heimat benannte und von 1133 bis 1137 als römisch-deutscher Kaiser regierte; die romanische St.-Johannis-Kirche im Ort ließ er ab 1130 errichten. Auch die Burg Warberg aus dem Jahr 1202 gehört zur Samtgemeinde und dient heute als Hotel- und Veranstaltungsort.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Süpplingen und Nord-Elm
Ihre Pflegeinfrastruktur in Süpplingen / Nord-Elm
Wer in der Samtgemeinde Nord-Elm eine Pflegeberatung sucht, findet in der Region ein Akutkrankenhaus, im Landkreis einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Eine eigene Klinik gibt es in keiner der sechs Gemeinden. In Reichweite liegt die Helios St. Marienberg Klinik Helmstedt, Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit rund 300 Betten (www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/kliniken/helmstedt/); über Königslutter am Elm ist zudem das Städtische Klinikum Braunschweig erreichbar (www.klinikum-braunschweig.de).
Zuständig für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt (www.seniorenstuetzpunkt-helmstedt.de).
Ergänzt wird die Versorgung durch das Palliativnetzwerk Landkreis Helmstedt, das Palliativärzte und Pflegekräfte kreisweit mit einer 24-Stunden-Rufbereitschaft koordiniert (www.palliativnetzwerk-helmstedt.de), sowie das Regionale Hospiz- und Palliativnetzwerk Helmstedt, zuständig für Sterbe- und Trauerbegleitung (www.hospiz-palliativ-nds.de/netzwerk/regionales-hospiz-und-palliativnetzwerk-helmstedt).
Unsere Pflegeberatung in Süpplingen / Nord-Elm erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Süpplingen und Nord-Elm und Umgebung
Süpplingen ist der Verwaltungssitz der Samtgemeinde Nord-Elm, benannt nach dem bewaldeten Höhenzug südlich der sechs Gemeinden. Rund 5.670 Menschen leben hier. Ein Kaiser des Mittelalters gehört zur Ortsgeschichte: Lothar III. stammte aus Süpplingenburg. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft bei uns online per Video, in jeder der sechs Gemeinden gleich.
- ✓ Süpplingen
- ✓ Helmstedt
- ✓ Königslutter am Elm
- ✓ Schöningen
- ✓ Grasleben
- ✓ Süpplingen / Nord-Elm
- ✓ Süpplingenburg
- ✓ Frellstedt
- ✓ Räbke
- ✓ Warberg
- ✓ Wolsdorf

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig, sofern Pflegegeld bezogen wird.
Ja. Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf sind gleichermaßen abgedeckt, das Gespräch läuft überall per Video.
Nach der Online-Buchung ruft Sie eine Pflegefachkraft zur vereinbarten Zeit per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 1 freiwillig und zweimal im Jahr möglich.
Süpplingen ist die größte Gemeinde und der Verwaltungssitz, Nord-Elm der amtliche Name der Samtgemeinde, benannt nach dem Höhenzug Elm südlich des Gebiets.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Online-Beratung läuft unabhängig davon.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



