Digitale Pflegeberatung in Amt Neuhaus –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Amt Neuhaus und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Amt Neuhaus im Überblick
Amt Neuhaus liegt auf der rechten, östlichen Seite der Elbe und war bis 1993 Teil Mecklenburgs beziehungsweise der DDR. Erst durch einen Staatsvertrag kam die Gemeinde zu Niedersachsen zurück. Sieben Ortsteile bilden sie: Dellien/Sückau, Haar, Kaarßen, Neuhaus, Stapel, Sumte und Tripkau. Amtlich zählt Amt Neuhaus laut Destatis-Gemeindeverzeichnis zum 31.12.2024 genau 4.592 Einwohner. Eine feste Brücke fehlt bis heute, deshalb führt die Straßenverbindung nach Lüneburg über die Elbfähre bei Bleckede. Große Teile der Gemeinde liegen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Amt Neuhaus
Wer in Amt Neuhaus eine Pflegeberatung sucht, ist auf Einrichtungen im Landkreis Lüneburg angewiesen, die von der anderen Elbseite aus erreichbar sind.
Das Städtische Klinikum Lüneburg ist das nächstgelegene Akutkrankenhaus; die Anfahrt führt über die Elbfähre bei Bleckede oder über einen weiten Umweg (www.klinikum-lueneburg.de).
Für Pflegegrad-Fragen ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen REGION Lüneburg zuständig, kreisweit mit Sitz in der Lüneburger Innenstadt (www.landkreis-lueneburg.de).
Das Palliativzentrum St. Marianus in Bardowick bietet stationäres Hospiz und einen spezialisierten ambulanten Palliativdienst für die Region an (www.marianus.de).
Unsere Pflegeberatung in Amt Neuhaus erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Amt Neuhaus und Umgebung
Amt Neuhaus liegt auf der rechten Elbseite im Landkreis Lüneburg. Rund 4.590 Einwohner. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier per Video durch, ohne dass eine Fahrt über die Elbe nötig ist.
- ✓ Bleckede
- ✓ Dahlenburg
- ✓ Lüneburg
- ✓ Amt Neuhaus
- ✓ Neuhaus
- ✓ Dellien/Sückau
- ✓ Haar
- ✓ Kaarßen
- ✓ Stapel
- ✓ Sumte
- ✓ Tripkau

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Nein. Das Gespräch läuft per Video, eine Fahrt über die Elbe entfällt komplett.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich. Bei Pflegegrad 1 freiwillig, zweimal im Jahr möglich.
Eine Pflegefachkraft des 1A Pflegedienstes, das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten. Der Nachweis geht anschließend an die Pflegekasse.
Ja, von Neuhaus über Kaarßen und Stapel bis Sumte und Tripkau – die Video-Beratung erfordert keine Anfahrt zu einem festen Standort.
Über unsere Online-Terminbuchung. Sie legen Datum und Uhrzeit fest, wir rufen Sie per Video an.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



