Digitale Pflegeberatung in Bruchhausen-Vilsen –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Bruchhausen-Vilsen und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Bruchhausen-Vilsen im Überblick
Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen zählte zum 31. Dezember 2024 in der Summe ihrer Mitgliedsgemeinden 17.291 Einwohner (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024); der namensgebende Flecken selbst kommt auf rund 8.960 Einwohner. Zum Flecken gehören rund 20 Ortschaften, darunter Bruchhausen, Vilsen, Berxen, Engeln und Heiligenberg; als Verwaltungssitz der Samtgemeinde ist er zudem eng mit Asendorf, Martfeld und Schwarme verbunden. Weithin bekannt ist der Ort für seine Museumseisenbahn: Seit 1966 verkehrt hier, betrieben vom Deutschen Eisenbahn-Verein, die erste Museumseisenbahn Deutschlands zwischen Bruchhausen-Vilsen und Asendorf. Wirtschaftlich prägen der Mineralbrunnen VILSA und die Mittelweserbahn den Standort.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Bruchhausen-Vilsen
Wer in Bruchhausen-Vilsen eine Pflegeberatung sucht, findet im Flecken einen eigenen Pflegestützpunkt; Kliniken und Hospizangebote liegen in den benachbarten Städten des Landkreises Diepholz.
Ein eigenes Akutkrankenhaus hat Bruchhausen-Vilsen nicht. Die nächstgelegenen Standorte der Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH liegen in Bassum und Syke-nahen Diepholz (www.kliniken-lkd.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Bruchhausen-Vilsen, getragen vom AWO Kreisverband Diepholz, berät am Marktplatz zu Pflegegraden, zur Wohnraumanpassung im Alter und bietet Pflegekurse für Angehörige an (www.awo-diepholz.de).
Für die letzte Lebensphase steht das stationäre Hospiz ZUGvogel in Sulingen bereit (www.zugvogel-sulingen.de). Die ambulante Palliativversorgung im Kreisgebiet koordiniert der Palliativstützpunkt im Landkreis Diepholz (www.palliativ-diepholz.de).
Unsere Pflegeberatung in Bruchhausen-Vilsen erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Bruchhausen-Vilsen und Umgebung
Bruchhausen-Vilsen, staatlich anerkannter Erholungsort rund 30 Kilometer südlich von Bremen, ist Sitz der gleichnamigen Samtgemeinde. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier per Videoanruf durch – für den Flecken ebenso wie für die umliegenden Mitgliedsgemeinden.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeld-Empfänger.
Nein. Die Beratung läuft ausschließlich per Video, unabhängig davon, in welchem Ortsteil des Fleckens gewohnt wird.
Termin online buchen, dann ruft eine Pflegefachkraft per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Ja, alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen sind eingeschlossen, da die Beratung per Video ortsunabhängig stattfindet.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich Pflicht. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und zweimal im Jahr möglich.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt Bruchhausen-Vilsen. Unsere Videoberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft davon unabhängig und deckt gezielt den gesetzlichen Pflichttermin ab.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



