Digitale Pflegeberatung in Buchholz in der Nordheide –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Buchholz in der Nordheide und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Buchholz in der Nordheide im Überblick
41.737 Einwohner zählte Buchholz in der Nordheide zum 31. Dezember 2024, so das Gemeindeverzeichnis von Destatis – damit ist die Stadt größer als jede andere Kommune im Landkreis Harburg. Sechs Ortsteile gehören zur Kernstadt: Holm-Seppensen, Steinbeck, Sprötze, Trelde, Dibbersen und Reindorf, größtenteils erst 1972 eingemeindet. Stadtrecht besitzt Buchholz seit 1958; den Namenszusatz „in der Nordheide“ trägt sie seit 1960.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Buchholz in der Nordheide
Wer in Buchholz nach einer Pflegeberatung sucht, findet in der Stadt selbst und im Landkreis Harburg mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste vor.
Das Krankenhaus Buchholz an der Steinbecker Straße ist das örtliche Akutkrankenhaus, gemeinsam mit dem Krankenhaus Winsen (Luhe) Teil der Krankenhaus Buchholz und Winsen gGmbH (www.krankenhaus-buchholz.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen im Landkreis Harburg zuständig, mit Sitz in der Kreisstadt Winsen (www.landkreis-harburg.de).
Direkt in Buchholz, an der Hermann-Stöhr-Straße, liegt die Bürgerstiftung Hospiz Nordheide – stationäres Hospiz und mobiler Hospizdienst für die gesamte Region (www.hospiz-nordheide.de).
Unsere Pflegeberatung in Buchholz in der Nordheide erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Buchholz in der Nordheide und Umgebung
Buchholz in der Nordheide ist mit rund 42.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Harburg, knapp 30 Kilometer südlich von Hamburg. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten wir hier online per Video an, für die Kernstadt und alle sechs Ortsteile.
- ✓ Rosengarten
- ✓ Neu Wulmstorf
- ✓ Jesteburg
- ✓ Hanstedt
- ✓ Tostedt
- ✓ Buchholz in der Nordheide
- ✓ Holm-Seppensen
- ✓ Steinbeck
- ✓ Sprötze
- ✓ Trelde
- ✓ Dibbersen
- ✓ Reindorf

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Nein. Die Beratung läuft per Video, egal ob Sie in Sprötze, Holm-Seppensen oder Steinbeck wohnen.
Alle sieben: die Kernstadt sowie Holm-Seppensen, Steinbeck, Sprötze, Trelde, Dibbersen und Reindorf.
Termin online buchen, dann 20 bis 45 Minuten Videogespräch mit einer Pflegefachkraft. Damit ist der Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI erledigt.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Ja, das Krankenhaus Buchholz an der Steinbecker Straße. Unsere Online-Beratung läuft unabhängig davon, komplett per Video.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



