Digitale Pflegeberatung in Geestland –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Geestland und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Geestland im Überblick
Zum 31. Dezember 2024 zählte Geestland nach amtlichen Zahlen von Destatis 31.093 Einwohner (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024). Die Stadt entstand 2015 durch den Zusammenschluss der Stadt Langen mit der Samtgemeinde Bederkesa und umfasst seither 16 Ortschaften – von Langen und Bad Bederkesa über Debstedt, Drangstedt, Elmlohe, Flögeln, Holßel, Hymendorf, Imsum, Köhlen, Kührstedt und Krempel bis Neuenwalde, Ringstedt und Sievern. Landschaftlich prägt der Bederkesaer See das Bild, ein rund 200 Hektar großer Moorsee mit einem knapp sieben Kilometer langen Rundweg. Bad Bederkesa trägt seit 1996 die Bezeichnung Moor- und Luftkurort; die dortige Burg aus dem 15./16. Jahrhundert beherbergt heute das Museum für Archäologie und Kulturgeschichte des Landkreises.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Geestland
Wenn Sie eine Pflegeberatung in Geestland suchen, gibt es vor Ort und im Landkreis Cuxhaven eine Klinik, einen Pflegestützpunkt, einen Hospizdienst und ein Palliativteam.
Das AMEOS Klinikum Seepark Geestland im Ortsteil Langen-Debstedt ist eine Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit überregionaler Bedeutung (www.ameos.de/klinikum-seepark-geestland/).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Cuxhaven mit Sitz in der Kreisstadt zuständig, kreisweit auch für Geestland (www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Senioren-Pflegestützpunkt/).
Die Hospizgruppe Cuxhaven der Diakonie Cuxland begleitet schwerkranke und sterbende Menschen im gesamten Kreisgebiet ambulant, also auch in Geestland (www.hospizgruppe-cuxhaven.de).
Das Palliativteam Landkreis Cuxhaven übernimmt rund um die Uhr die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für den gesamten Landkreis (www.palliativteam-landkreis-cuxhaven.de).
Unsere Pflegeberatung in Geestland erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Geestland und Umgebung
Geestland liegt auf der Geest zwischen Bremerhaven und Cuxhaven, mit dem Bederkesaer See als landschaftlichem Zentrum. Die Stadt entstand 2015 aus Langen und der ehemaligen Samtgemeinde Bederkesa und zählt heute rund 31.100 Einwohner in 16 Ortschaften. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch.
- ✓ Cuxhaven
- ✓ Loxstedt
- ✓ Wurster Nordseeküste
- ✓ Beverstedt
- ✓ Hemmoor
- ✓ Geestland
- ✓ Langen
- ✓ Bad Bederkesa
- ✓ Debstedt
- ✓ Drangstedt
- ✓ Elmlohe
- ✓ Flögeln
- ✓ Holßel
- ✓ Hymendorf
- ✓ Imsum

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. In Geestland fallen dafür keine Kosten an.
Nein, das Gespräch läuft komplett per Video. Egal ob Sie in Langen, Bad Bederkesa oder einer der anderen 14 Ortschaften wohnen, es ändert nichts am Ablauf.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er seit 2026 halbjährlich verpflichtend. Wer Pflegegrad 1 hat, kann ihn freiwillig zweimal im Jahr nutzen.
Sie buchen online einen Termin, danach ruft Sie eine Pflegefachkraft per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir anschließend aus.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Cuxhaven mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon, auch kurzfristig.
Ein Smartphone, Tablet oder ein Computer mit Kamera und Internetverbindung reicht aus. Eine zusätzliche Software müssen Sie vorab nicht installieren.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



