Digitale Pflegeberatung in Harpstedt –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Harpstedt und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Harpstedt im Überblick
Harpstedt ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Harpstedt, zu der neben dem Flecken selbst sieben weitere Gemeinden gehören: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett. Zusammen kommt die Samtgemeinde nach amtlichen Zahlen von Destatis (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024) auf 10.863 Einwohner; der Flecken Harpstedt selbst ist mit knapp 4.700 Einwohnern deutlich kleiner. Erstmals erwähnt wurde der Ort 1203 als ‚Harpenstede‘, 1396 verlieh Graf Otto III. das Marktrecht. Harpstedt liegt südlich von Delmenhorst und östlich von Wildeshausen, mitten im Naturpark Wildeshauser Geest, und gilt als staatlich anerkannter Erholungsort.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Harpstedt
Auch Harpstedt und die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde sind an die Versorgungsstruktur des Landkreises Oldenburg angebunden.
Ein eigenes Krankenhaus gibt es in der Samtgemeinde nicht; am nächsten liegt das Krankenhaus Johanneum in der Kreisstadt Wildeshausen (www.krankenhaus-johanneum.de).
Fragen zu Pflegegraden klärt der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen – Bereich Pflege beim Landkreis Oldenburg, ebenfalls mit Sitz in Wildeshausen (www.oldenburg-kreis.de).
Die Hospizhilfe Wildeshausen e. V. steht schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen im gesamten Landkreis zur Seite, ehrenamtlich und kostenfrei (www.hospizhilfe-wildeshausen.de).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung deckt der Palliativstützpunkt Landkreis Oldenburg & Delmenhorst ab, mit Sitz in Ganderkesee (www.palliativ-stuetzpunkt.de).
Unsere Pflegeberatung in Harpstedt erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Harpstedt und Umgebung
Harpstedt ist der namensgebende Hauptort der Samtgemeinde Harpstedt, südlich von Delmenhorst und östlich von Wildeshausen. Für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zählt nur eines: eine funktionierende Internetverbindung, denn wir kommen per Video.
- ✓ Wildeshausen
- ✓ Ganderkesee
- ✓ Dötlingen
- ✓ Harpstedt
- ✓ Klein Amerika
- ✓ Beckeln
- ✓ Colnrade
- ✓ Dünsen
- ✓ Groß Ippener
- ✓ Kirchseelte
- ✓ Prinzhöfte
- ✓ Winkelsett

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Ja. Harpstedt ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Harpstedt; die genannten 10.863 Einwohner beziehen sich auf die Samtgemeinde mit ihren acht Mitgliedsgemeinden, der Flecken Harpstedt selbst zählt knapp 4.700 Einwohner.
Ja. Da die Beratung per Video läuft, ist sie in allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt gleichermaßen nutzbar.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 1 freiwillig und zweimal im Jahr möglich.
Sie buchen online einen Termin, danach ruft Sie eine Pflegefachkraft per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Nein. Die Beratung läuft komplett online, ganz ohne Anfahrt zur Kreisstadt.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



