Digitale Pflegeberatung in Kirchdorf –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Kirchdorf und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Kirchdorf im Überblick
7.219 Menschen lebten zum 31. Dezember 2024 amtlich in der Samtgemeinde Kirchdorf, die neben dem namensgebenden Kernort die Mitgliedsgemeinden Bahrenborstel, Barenburg, Freistatt, Varrel und Wehrbleck umfasst (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024). Kirchdorf selbst liegt gut 10 Kilometer südlich von Sulingen, im flachen Land westlich der Weser, ungefähr im Dreieck zwischen Hannover, Bremen und Osnabrück. Die Große Aue durchfließt das Gemeindegebiet, große Teile davon sind Hochmoor. Im Südosten liegt die Kirchdorfer Heide, eine von einer Moorschnuckenherde gepflegte Heidefläche. Schon 1726 wurden hier Mineralquellen amtlich anerkannt und rund hundert Jahre zu Kurzwecken genutzt.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Kirchdorf
In Kirchdorf und der Samtgemeinde gibt es keine eigene Klinik, wohl aber im Landkreis Diepholz mehrere Kliniken, einen kreisweiten Pflegestützpunkt sowie Hospiz- und Palliativangebote.
Das nächstgelegene Krankenhaus ist die Klinik Sulingen der Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH, rund 10 Kilometer entfernt, mit den Schwerpunkten Unfallchirurgie/Orthopädie sowie Innere Medizin mit Pneumologie, Schlafmedizin, Gastroenterologie und Kardiologie (www.kliniken-lkd.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Diepholz berät kreisweit, auch für die Samtgemeinde Kirchdorf, zu Pflegegraden und Entlastungsfragen (www.diepholz.de).
Bei schwerer Erkrankung steht das stationäre Hospiz ZUGvogel in Sulingen offen (www.zugvogel-sulingen.de), die ambulante spezialisierte Palliativversorgung organisiert der Palliativstützpunkt Diepholz & Nienburg für den gesamten Landkreis (www.palliativ-diepholz.de).
Unsere Pflegeberatung in Kirchdorf erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Kirchdorf und Umgebung
Rund 10 Kilometer südlich von Sulingen, im Dreieck zwischen Hannover, Bremen und Osnabrück, liegt Kirchdorf, Sitz seiner Samtgemeinde. Der 1A Pflegedienst führt hier und in den Mitgliedsgemeinden die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI online per Videoanruf durch.
- ✓ Sulingen
- ✓ Wagenfeld
- ✓ Siedenburg
- ✓ Kirchdorf
- ✓ Bahrenborstel
- ✓ Barenburg
- ✓ Freistatt
- ✓ Varrel
- ✓ Wehrbleck

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für Pflegegeld-Empfänger nichts, die Pflegekasse zahlt den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Ja. Die Samtgemeinde Kirchdorf wird komplett per Video abgedeckt, unabhängig davon, in welcher Mitgliedsgemeinde Sie wohnen.
Halbjährlich bei Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 freiwillig, zweimal im Jahr.
Nein, die nächste Klinik ist die Klinik Sulingen, rund 10 Kilometer entfernt. Für die Videoberatung spielt das keine Rolle.
Sie buchen online einen Termin, eine Pflegefachkraft ruft Sie zur vereinbarten Zeit per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Ja, den Nachweis stellen wir direkt nach dem Gespräch aus.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



