Digitale Pflegeberatung im Landkreis Cloppenburg –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Cloppenburg
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Cloppenburg im Überblick
Der Landkreis Cloppenburg im Oldenburger Münsterland zählt 177.849 Einwohner (Stand 31.12.2025, Wikipedia/LSN). Er besteht aus 13 Städten und Gemeinden, von der Kreisstadt Cloppenburg bis zur saterfriesischen Gemeinde Saterland im Nordwesten. Seit der Jahrtausendwende ist die Bevölkerung um rund 18 Prozent gewachsen – deutlich stärker als im niedersächsischen Durchschnitt. Geprägt ist die Region von Landwirtschaft und holzverarbeitender Industrie.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Cloppenburg
Wer eine Pflegeberatung im Landkreis Cloppenburg sucht, findet über die Kreisstadt hinaus mehrere Kliniken und Beratungsstellen.
Akutmedizinisch versorgt werden Patienten unter anderem im St. Josefs-Hospital Cloppenburg (www.josefshospital-cloppenburg.de) und im St.-Marien-Hospital Friesoythe (www.marienstift-friesoythe.de/st-marienhospital).
Wer im Landkreis Cloppenburg Rat zu Pflegegraden, Demenz oder Wohnformen im Alter braucht, findet ihn beim Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen mit Sitz in der Kreisstadt (www.spn-clp.de).
Sterbe- und Trauerbegleitung bietet der Hospizdienst Cloppenburg e. V. an (www.hospizdienst-clp.de). Das Hospiz- und Palliativnetzwerk Landkreis Cloppenburg wiederum bringt Kliniken, Praxen und Hospizdienste im gesamten Kreisgebiet zusammen (www.hpn-lkclp.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Cloppenburg erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Cloppenburg
13 Städte und Gemeinden bilden den Landkreis Cloppenburg im Oldenburger Münsterland, mit zusammen knapp 178.000 Einwohnern. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir dort für alle online per Videoanruf durch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Ja, der Termin läuft überall im Landkreis per Videoanruf, von der Kreisstadt Cloppenburg bis zu den kleineren Gemeinden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, bei Pflegegrad 1 freiwillig und bis zu zweimal im Jahr.
Eine examinierte Pflegefachkraft, die den Termin per Video durchführt und den gesetzlichen Nachweis für die Pflegekasse ausstellt.
In der Regel 20 bis 45 Minuten, je nach Gesprächsbedarf.
Dreizehn: die Kreisstadt Cloppenburg sowie Barßel, Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Friesoythe, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen und das Saterland.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



