Digitale Pflegeberatung im Landkreis Friesland –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Friesland
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Friesland im Überblick
Der Landkreis Friesland grenzt an die Landkreise Wesermarsch, Ammerland, Leer und Wittmund sowie an die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, die selbst nicht zum Kreisgebiet zählt. Acht Kommunen bilden den Kreis: die Kreisstadt Jever, die Städte Varel und Schortens sowie die Gemeinden Zetel, Wangerland, Bockhorn, Sande und die Insel Wangerooge. Zusammen zählen sie rund 100.000 Einwohner (Wikipedia, Stand 31.12.2025, Basis Zensus 2022). Landschaftlich prägen Marsch, Geest und eine 27 Kilometer lange Nordseeküste den Kreis; ein Teil des Wattenmeers vor der Küste gehört zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, seit 2009 UNESCO-Weltnaturerbe.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Friesland
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Friesland suchen, gibt es im Kreisgebiet zwei Krankenhäuser, einen Pflegestützpunkt sowie Hospiz- und Palliativdienste.
Beide Kreiskrankenhäuser gehören zur Friesland Kliniken gGmbH: das St. Johannes-Hospital in Varel mit Innerer Medizin, Chirurgie und Gynäkologie/Geburtshilfe (www.krankenhaus-varel.de) und das größere Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch in Sande mit unter anderem Neurologie, Kardiologie und Unfallchirurgie (www.sanderbusch.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Friesland mit Sitz in Jever berät kostenfrei zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung; mittwochs gibt es zusätzlich eine Sprechstunde im Kreisdienstleistungszentrum in Varel (www.friesland.de).
Für die Sterbe- und Trauerbegleitung ist der Ambulante Hospizdienst Wilhelmshaven-Friesland e. V. zuständig, der mit ehrenamtlichen Kräften im gesamten Kreisgebiet tätig ist (www.hospiz-whv-fri.de).
Die medizinische Seite der Palliativversorgung übernimmt das Palliative Care Team Wilhelmshaven-Friesland, das schwerstkranke Menschen zu Hause betreut und rund um die Uhr erreichbar ist (www.pct-whv-fri.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Friesland erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Friesland
Der Landkreis Friesland liegt an der Nordseeküste zwischen Wilhelmshaven und Wittmund und reicht mit der Insel Wangerooge weit ins Wattenmeer hinein. Acht Städte und Gemeinden gehören dazu, rund 100.000 Menschen leben hier. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst im gesamten Kreisgebiet online per Video durch.
- ✓ Jever
- ✓ Varel
- ✓ Schortens
- ✓ Zetel
- ✓ Wangerland
- ✓ Bockhorn
- ✓ Sande
- ✓ Wangerooge

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für das gesamte Kreisgebiet – von der Kreisstadt Jever über Varel, Schortens, Zetel, Wangerland, Bockhorn und Sande bis zur Insel Wangerooge. Weil das Gespräch per Video läuft, macht der Wohnort keinen Unterschied.
Nichts. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig, solange Pflegegeld bezogen wird.
Nein. Ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetverbindung reicht aus. Das gilt genauso für Wangerooge, wo eine Fährfahrt zum Festland damit entfällt.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Wer Pflegegrad 1 hat, kann ihn freiwillig zweimal im Jahr nutzen.
Eine Pflegefachkraft des 1A Pflegedienstes, 20 bis 45 Minuten per Video. Danach stellen wir den Nachweis für die Pflegekasse aus.
Ja, in Jever, mit einer zusätzlichen Sprechstunde in Varel. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon und ist auch kurzfristig buchbar.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



