Digitale Pflegeberatung im Landkreis Gifhorn –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Gifhorn
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Gifhorn im Überblick
Der Landkreis Gifhorn liegt im Osten Niedersachsens, zwischen Braunschweig, Wolfsburg und der Grenze zu Sachsen-Anhalt. 41 Städte und Gemeinden gehören dazu – von der Kreisstadt Gifhorn über Wittingen im Nordosten bis Meine im Süden, nahe Braunschweig. Rund 175.500 Menschen leben im Kreisgebiet, das von Aller, Ise, Ohre und Oker durchzogen wird. Zentrales Krankenhaus ist das Helios Klinikum Gifhorn, im Nordkreis ergänzt durch die Helios Klinik Wittingen.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Gifhorn
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Gifhorn suchen, gibt es im Kreisgebiet mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Das Helios Klinikum Gifhorn ist das zentrale Akutkrankenhaus des Landkreises. Es ist zugleich akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Magdeburg (www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/kliniken/gifhorn/).
Im Nordosten übernimmt die Helios Klinik Wittingen die stationäre Versorgung rund um Wittingen sowie die Samtgemeinden Brome und Hankensbüttel (www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/kliniken/wittingen/).
Beim Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Gifhorn erhalten Sie Auskunft zu Pflegegraden und zur Organisation der häuslichen Versorgung (www.landkreis-gifhorn.de/?object=tx%2C4083.4734.1).
Das Hospizhaus Gifhorn begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen (www.hospizhausgifhorn.de). Ergänzt wird das Angebot durch die Hospiz Stiftung für den Landkreis Gifhorn mit ihrem Palliativen Zentrum (hospiz-gifhorn.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Gifhorn erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Gifhorn
Der Landkreis Gifhorn liegt zwischen Braunschweig und Wolfsburg, durchzogen von Aller und Ise. Rund 175.500 Menschen leben in den 41 Städten und Gemeinden des Kreises. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt der 1A Pflegedienst hier online per Videoanruf.
- ✓ Brome
- ✓ Gifhorn
- ✓ Hankensbüttel
- ✓ Isenbüttel
- ✓ Meine
- ✓ Meinersen
- ✓ Sassenburg
- ✓ Wesendorf
- ✓ Wittingen
- ✓ Papenteich
- ✓ Weyhausen / Boldecker Land
- ✓ Adenbüttel
- ✓ Barwedel
- ✓ Bergfeld
- ✓ Bokensdorf

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt im gesamten Landkreis – von der Kreisstadt Gifhorn über Wittingen bis Meine und in allen übrigen Gemeinden. Weil das Gespräch per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Es entstehen keine eigenen Kosten.
Nein. Das Gespräch läuft per Video. Ein Smartphone, ein Tablet oder ein Computer mit Internetverbindung reicht aus.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten. Den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir danach aus.
Ja, der Landkreis unterhält den Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Gifhorn. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin wahrzunehmen – auch kurzfristig.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



