Digitale Pflegeberatung im Landkreis Leer –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Leer
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Leer im Überblick
Der Landkreis Leer liegt im Nordwesten Niedersachsens und bildet den südlichen Teil Ostfrieslands. Vier historische Landschaften gehören dazu: das Rheiderland im Westen, das Overledingerland im Südosten, Moormerland im Norden und das Lengenerland im Nordosten – dazu die Nordseeinsel Borkum. Zwölf Städte und Gemeinden zählt der Kreis, von der Kreisstadt Leer mit rund 34.000 Einwohnern bis zu kleineren Fehngemeinden wie Ostrhauderfehn und Uplengen. Die Bundesautobahnen A28, A31 und A280 erschließen das Gebiet, ergänzt durch mehrere Regionalbahnstrecken.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Leer
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Leer suchen, gibt es im Kreisgebiet mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und einen Hospizdienst.
Das Klinikum Leer ist mit 16 Fachabteilungen, rund 445 Betten und jährlich etwa 20.000 stationären Patienten das größte Akutkrankenhaus des Kreises (www.klinikum-leer.de).
Das Borromäus Hospital Leer, getragen von der St. Bonifatius Hospital Gesellschaft, ergänzt das Angebot unter anderem mit Chirurgie, Urologie und einer zentralen Notaufnahme (www.xn--borromus-hospital-leer-54b.de).
Im Rheiderland versorgt das Krankenhaus Rheiderland in Weener die Region mit Innerer Medizin, Gefäßchirurgie und einem Medizinischen Versorgungszentrum (www.krankenhaus-rheiderland.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer zuständig (www.landkreis-leer.de).
Das Hospiz Leer betreut schwerkranke und sterbende Menschen aus dem gesamten Kreisgebiet (www.hospiz-leer.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Leer erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Leer
Der Landkreis Leer im Südwesten Ostfrieslands umfasst zwölf Städte und Gemeinden, von der Kreisstadt Leer bis zur Insel Borkum, mit zusammen über 169.000 Einwohnern. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch, unabhängig davon, ob jemand in der Kreisstadt oder in einer der ländlichen Fehngemeinden lebt.
- ✓ Leer
- ✓ Borkum
- ✓ Moormerland
- ✓ Jemgum
- ✓ Bunde
- ✓ Weener
- ✓ Westoverledingen
- ✓ Rhauderfehn
- ✓ Ostrhauderfehn
- ✓ Jümme
- ✓ Hesel
- ✓ Uplengen

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für den gesamten Landkreis – von der Kreisstadt Leer über Moormerland, Weener und Rhauderfehn bis Uplengen und Borkum. Weil die Beratung per Video läuft, kommt es auf den Wohnort nicht an.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Sie brauchen lediglich ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Internetzugang, das Gespräch läuft per Video.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr genutzt werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir im Anschluss aus.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt mit Sitz in der Kreisstadt Leer. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche, orts- und terminunabhängige Möglichkeit, den Pflichttermin wahrzunehmen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



