Digitale Pflegeberatung im Landkreis Lüchow-Dannenberg –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Lüchow-Dannenberg im Überblick
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt im äußersten Osten Niedersachsens, zwischen der Elbe im Norden und Osten und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt im Süden. Mit rund 46.471 Einwohnern auf 1.227 Quadratkilometern (Wikipedia, Stand 31.12.2025) ist er der bevölkerungsärmste Landkreis Deutschlands und einer der am dünnsten besiedelten Kreise der alten Bundesländer. Verwaltet wird das Gebiet über drei Samtgemeinden: Elbtalaue mit den Städten Dannenberg und Hitzacker, Gartow im Nordosten sowie Lüchow (Wendland) mit der Kreisstadt Lüchow im Süden. Die Region gehört zum UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue und ist bekannt für ihre historischen Rundlingsdörfer – kreisrunde Siedlungsformen, die sich seit dem Mittelalter kaum verändert haben.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Wenn Sie eine Pflegeberatung im Landkreis Lüchow-Dannenberg suchen, gibt es im Kreisgebiet eine Klinik, einen Pflegestützpunkt, einen Hospizverein und ein Palliativteam.
Die Elbe-Jeetzel-Klinik Dannenberg ist das einzige Akutkrankenhaus des Landkreises. Sie deckt unter anderem Allgemein- und Unfallchirurgie, Innere Medizin, Akutgeriatrie sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab (www.elbe-jeetzel-klinik.de).
Für Fragen zu Pflegegraden, Wohnberatung und häuslicher Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Lüchow-Dannenberg zuständig, mit Sitz in der Kreisverwaltung in Lüchow und Außensprechstunden in Gartow und Hitzacker (www.luechow-dannenberg.de).
Der Hospizverein Lüchow-Dannenberg e. V. mit Sitz in Dannenberg begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen im gesamten Kreisgebiet, unter anderem mit einem Trauercafé (www.hospizverein-ld.de).
Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist das Palliative Care Team Lüchow-Dannenberg zuständig, mit Sitz in Lüchow (www.sapv-wendland.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Lüchow-Dannenberg erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg im östlichen Wendland ist mit rund 46.000 Einwohnern der bevölkerungsärmste Kreis Deutschlands, verteilt auf drei Samtgemeinden und die Kreisstadt Lüchow. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch.
- ✓ Lüchow
- ✓ Dannenberg
- ✓ Hitzacker
- ✓ Gartow
- ✓ Clenze

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt im gesamten Kreisgebiet – von der Kreisstadt Lüchow über Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) bis Gartow und Clenze. Weil sie per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie zahlen nichts.
Der Landkreis ist mit rund 46.000 Einwohnern auf 1.227 Quadratkilometern der bevölkerungsärmste Kreis Deutschlands, die Entfernungen zwischen den Ortschaften sind entsprechend groß. Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI findet bei uns per Video statt, ein Anfahrtsweg entfällt dadurch.
Nein. Das Gespräch läuft per Video. Sie brauchen nur ein Handy, ein Tablet oder einen Computer mit Internetverbindung.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Ja, der Senioren- und Pflegestützpunkt Lüchow-Dannenberg mit Sitz in der Kreisverwaltung in Lüchow. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Pflichttermin auch kurzfristig wahrzunehmen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



