Digitale Pflegeberatung im Landkreis Lüneburg –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Lüneburg
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Lüneburg im Überblick
179.185 Menschen lebten zum 31. Dezember 2025 im Landkreis Lüneburg (Wikipedia, Stand 31.12.2025). Er grenzt im Norden an den Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein, im Osten an den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern und reicht bis nach Lüchow-Dannenberg, Uelzen, in den Heidekreis und den Landkreis Harburg. Vier selbstständige Gemeinden und sieben Samtgemeinden bilden zusammen 43 Kommunen. Kreisstadt ist die Hansestadt Lüneburg mit dem Klinikum als zentralem Krankenhaus der Region.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Lüneburg
Wer im Landkreis Lüneburg eine Pflegeberatung sucht, findet in der Kreisstadt und im Umland mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Das Städtische Klinikum Lüneburg ist Akutkrankenhaus der Schwerpunktversorgung und akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (www.klinikum-lueneburg.de). Für psychische Erkrankungen ist die Psychiatrische Klinik Lüneburg zuständig (www.pk.lueneburg.de).
Beim Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) Region Lüneburg am Markt erhalten Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Landkreis Auskunft zu Pflegegraden und zur Organisation der häuslichen Versorgung (www.landkreis-lueneburg.de).
Das Palliativzentrum St. Marianus in Bardowick übernimmt die palliativmedizinische Versorgung der Region (www.marianus.de). Der Ambulante Hospizdienst Lüneburg e. V. begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen ehrenamtlich, kreisweit (www.hospiz-verein-lueneburg.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Lüneburg erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Lüneburg
Der Landkreis Lüneburg liegt im Nordosten Niedersachsens, südlich von Hamburg, zwischen Elbtalaue und Lüneburger Heide. 43 Gemeinden gehören dazu, mit rund 179.000 Einwohnern. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt im gesamten Landkreis – von der Hansestadt Lüneburg über Adendorf, Bleckede und Amelinghausen bis in die Samtgemeinden Ostheide, Gellersen, Ilmenau, Bardowick und Amt Neuhaus. Weil sie per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Das Gespräch läuft per Video. Ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang reicht aus.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir im Anschluss aus.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) Region Lüneburg am Markt in der Hansestadt. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine zusätzliche, auch kurzfristige Möglichkeit, den Pflichttermin wahrzunehmen.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



