Digitale Pflegeberatung im Landkreis Vechta –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Landkreis Vechta
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Landkreis Vechta im Überblick
146.838 Menschen lebten zum 31. Dezember 2025 im Landkreis Vechta (Wikipedia, Stand 31.12.2025), verteilt auf rund 814 Quadratkilometer und zehn Städte und Gemeinden – von der Kreisstadt Vechta über die zweitgrößte Stadt Lohne und die Karnevalsstadt Damme bis zu kleineren Gemeinden wie Goldenstedt, Steinfeld und Visbek. Der Kreis grenzt an die Landkreise Oldenburg, Diepholz, Osnabrück und Cloppenburg. Demografisch fällt er aus dem Rahmen: Mit einem Durchschnittsalter von rund 40,5 Jahren und einer Geburtenrate von 1,87 Kindern je Frau zählt der Landkreis Vechta zu den jüngsten Regionen Deutschlands, was auch mit der katholisch geprägten Familienstruktur der Region zusammenhängt. Wirtschaftlich ist der Kreis ein Zentrum der Fleisch- und Futtermittelindustrie; mit der Universität Vechta verfügt die Kreisstadt zusätzlich über einen eigenen Hochschulstandort.
Pflegeinfrastruktur im Landkreis Vechta
Wer im Landkreis Vechta eine Pflegeberatung sucht, findet im Kreisgebiet drei Krankenhäuser, einen zentralen Pflegestützpunkt sowie einen Hospizverein.
Das St. Marienhospital Vechta, das Krankenhaus St. Elisabeth Damme und das St. Franziskus-Hospital Lohne versorgen den Kreis unter anderem in Innerer Medizin, Chirurgie und Geriatrie (www.marienhospital-vechta.de, www.krankenhaus-damme.de, www.krankenhaus-lohne.de).
Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Vechta sitzt im Kreishaus in der Ravensberger Straße in Vechta und berät kreisweit zu Pflegegraden, Wohnformen im Alter sowie zur ambulanten und stationären Pflegeversorgung (www.landkreis-vechta.de).
Für die letzte Lebensphase steht der Hospizverein Vechta e. V. bereit, der Schwerkranke und ihre Angehörigen im gesamten Kreisgebiet ehrenamtlich begleitet (www.hospizverein-vechta.de).
Unsere Pflegeberatung im Landkreis Vechta erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung im Landkreis Vechta
Der Landkreis Vechta bildet den südlichen Teil des Oldenburger Münsterlandes und zählt rund 147.000 Einwohner in zehn Städten und Gemeinden. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt der 1A Pflegedienst hier für das gesamte Kreisgebiet online per Videoanruf.
- ✓ Vechta
- ✓ Bakum
- ✓ Damme
- ✓ Dinklage
- ✓ Goldenstedt
- ✓ Holdorf
- ✓ Lohne
- ✓ Neuenkirchen-Vörden
- ✓ Steinfeld
- ✓ Visbek

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Für den gesamten Kreis: von der Kreisstadt Vechta über Lohne, Damme und Dinklage bis Goldenstedt, Steinfeld, Visbek, Bakum, Holdorf und Neuenkirchen-Vörden. Weil das Gespräch per Video läuft, spielt der Wohnort keine Rolle.
Ja. Für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Das Gespräch findet per Videoanruf statt, ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang genügt.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und lässt sich zweimal im Jahr nutzen.
Pflegefachkräfte des 1A Pflegedienstes. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten, den Nachweis für die Pflegekasse stellen wir danach aus.
Ja, den Senioren- und Pflegestützpunkt im Kreishaus Vechta, zuständig für das gesamte Kreisgebiet. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI deckt zusätzlich den gesetzlichen Pflichttermin ab, auch kurzfristig und ohne Anfahrt.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



