Digitale Pflegeberatung in Oerbke / Osterheide –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Oerbke / Osterheide und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Oerbke / Osterheide im Überblick
Anders als seine Nachbarorte ist Osterheide keine Gemeinde, sondern ein gemeindefreier Bezirk – Teil des 1958 eingerichteten NATO-Truppenübungsplatzes Bergen. Nach amtlichen Zahlen von Destatis lebten dort zum 31. Dezember 2024 genau 209 Menschen (Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024), verteilt auf ein rund 17.853 Hektar großes Gebiet. Verwaltet wird der Bezirk seit 2011 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, mit Verwaltungssitz im Ort Oerbke am Westrand des Übungsgeländes. Für die Anlage des Platzes wurden 1936 bis 1938 insgesamt 29 Dörfer der Umgebung – darunter die historischen Ortschaften Oerbke, Wense und Ostenholz – aufgelöst; rund 3.625 Menschen mussten damals umziehen.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Oerbke / Osterheide
Wer eine Pflegeberatung in Oerbke oder im Bezirk Osterheide sucht, findet im Heidekreis mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt, einen Hospizdienst und ein Palliativnetz.
Ein eigenes Krankenhaus gibt es im Bezirk nicht. In Reichweite liegen das Heidekreis-Klinikum mit seinen Standorten in Soltau und Walsrode (www.heidekreis-klinikum.de), das MEDICLIN Klinikum Soltau (www.mediclin.de/klinikum-soltau) sowie die Klinik Fallingbostel für Rehabilitation in Kardiologie und Psychosomatik (www.klinik-fallingbostel.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Heidekreis zuständig, mit Beratungsstellen in Walsrode und Soltau (www.heidekreis.de).
Der Hospizdienst Walsrode steht schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen im gesamten Kreisgebiet zur Seite, mit Sterbe- und Trauerbegleitung (www.hospiz-walsrode.de).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Heidekreis koordiniert das Palliativnetz Heidekreis (www.palliativnetz-heidekreis.de).
Unsere Pflegeberatung in Oerbke / Osterheide erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Oerbke / Osterheide und Umgebung
Osterheide ist ein gemeindefreier Bezirk im Heidekreis, gelegen im Westteil des Truppenübungsplatzes Bergen. Bewohnter Ort und Verwaltungssitz ist Oerbke. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt der 1A Pflegedienst hier online per Video durch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Osterheide ist keine Gemeinde, sondern ein gemeindefreier Bezirk im Heidekreis, der zum NATO-Truppenübungsplatz Bergen gehört. Verwaltet wird das Gebiet von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sitz der Verwaltung ist Oerbke.
Nein. Das Gespräch läuft per Video, direkt von Oerbke aus. Sie brauchen nur ein Handy, ein Tablet oder einen Computer mit Internet.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Sie buchen online einen Termin, danach ruft Sie eine Pflegefachkraft per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Heidekreis mit Beratungsstellen in Walsrode und Soltau. Die Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



