Digitale Pflegeberatung in Saterland –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Saterland und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Saterland im Überblick
Das Saterland liegt im Nordwesten des Landkreises Cloppenburg und zählt 14.378 Einwohner (Destatis, Stand 31.12.2024). Vier Ortsteile bilden die Gemeinde: Ramsloh, Scharrel, Strücklingen und Sedelsberg. Bis ins 19. Jahrhundert war die Gegend von Mooren umschlossen und nur mit dem Boot erreichbar – daraus entwickelte sich das Saterfriesische, eine eigenständige Sprache, die hier bis heute gesprochen wird. Ramsloh ist Sitz der Gemeindeverwaltung.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Saterland
Im Saterland selbst gibt es keine eigene Klinik; das nächstgelegene Akutkrankenhaus liegt im Nachbarort.
Am ehesten erreichbar ist das St.-Marien-Hospital in Friesoythe (www.marienstift-friesoythe.de/st-marienhospital).
Fragen zu Pflegegraden und Wohnformen im Alter beantwortet der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg – zuständig für das gesamte Kreisgebiet, also auch für das Saterland (www.spn-clp.de).
Kreisweit organisiert ist zudem das Hospiz- und Palliativnetzwerk Landkreis Cloppenburg, ein Zusammenschluss aus Kliniken, Praxen und Pflegediensten (www.hpn-lkclp.de).
Ergänzt wird das Angebot durch die Hospiz- und Palliativstiftung Landkreis Cloppenburg, die Hospizarbeit im gesamten Kreisgebiet fördert (www.hospizstiftung-clp.de).
Unsere Pflegeberatung im Saterland erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Saterland und Umgebung
Im Saterland, der einzigen saterfriesischen Sprachinsel Deutschlands, leben rund 14.400 Menschen. Auch hier läuft der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI online per Videoanruf ab.
- ✓ Barßel
- ✓ Friesoythe
- ✓ Saterland
- ✓ Ramsloh
- ✓ Scharrel
- ✓ Strücklingen
- ✓ Sedelsberg

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Nein, für Pflegegeld-Empfänger trägt die Pflegekasse die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Ja, alle vier Ortsteile werden gleichermaßen per Videoanruf erreicht, ein Anfahrtsweg entfällt.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, bei Pflegegrad 1 freiwillig zweimal im Jahr.
Eine Pflegefachkraft, die den Alltag mit Ihnen bespricht und danach den Nachweis für die Pflegekasse ausstellt.
Ungefähr 20 bis 45 Minuten.
Nein. Das nächstgelegene Akutkrankenhaus ist das St.-Marien-Hospital in Friesoythe.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



