Digitale Pflegeberatung in Steimbke –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Steimbke und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Steimbke im Überblick
Die Samtgemeinde Steimbke kam zum 31. Dezember 2024 auf 7.310 Einwohner, verteilt auf die vier Mitgliedsgemeinden Steimbke, Stöckse, Linsburg und Rodewald (Destatis, Gemeindeverzeichnis). Die Gemeinde Steimbke selbst zählt rund 2.400 Einwohner in sechs Ortsteilen, von Wendenborstel bis Sonnenborstel. Landschaftlich prägen Moor und Heide den Ort, in dessen Mitte der Blindesee liegt. Historisch war Steimbke ein Zentrum der niedersächsischen Erdölförderung – die Förderung begann bereits 1934, eine alte Ölpumpe erinnert bis heute daran.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Steimbke
Für eine Pflegeberatung in Steimbke gibt es im Landkreis Nienburg/Weser mehrere Kliniken sowie einen kreisweiten Pflegestützpunkt, dazu Hospiz- und Palliativangebote – ein eigenes Krankenhaus hat die Samtgemeinde nicht.
Am nächsten liegt die Helios Klinik Nienburg, ergänzt durch den zweiten Standort des Klinikverbunds in Stolzenau (www.helios-gesundheit.de).
Zuständig für Steimbke ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Nienburg/Weser mit Sitz in der Weserstraße 13 in Nienburg (www.lk-nienburg.de).
Schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen finden beim DASEIN-Hospiz Nienburg/Weser e. V. ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleitung (www.dasein-hospiz.de).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Kreisgebiet übernimmt der Palliativstützpunkt Nienburg/W. und Umgebung e. V. (www.palliativ-nienburg.de).
Unsere Pflegeberatung in Steimbke erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Steimbke und Umgebung
Steimbke liegt in einer Moor- und Heidelandschaft nördlich der Kreisstadt Nienburg und ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Samtgemeinde. Rund um den Blindesee erstrecken sich sechs Ortsteile. Für Steimbke und die Nachbargemeinden der Samtgemeinde führen wir den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI online per Video durch.
- ✓ Heemsen
- ✓ Rehburg-Loccum
- ✓ Steimbke
- ✓ Wendenborstel
- ✓ Glashof
- ✓ Eckelshof
- ✓ Lichtenhorst
- ✓ Sonnenborstel
- ✓ Rodewald
- ✓ Stöckse
- ✓ Linsburg

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja, für Pflegegeld-Empfänger vollständig. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Ja, für die gesamte Samtgemeinde Steimbke. Weil das Gespräch per Video läuft, ist der genaue Wohnort ohne Bedeutung.
Die Gemeinde Steimbke selbst zählt rund 2.400 Einwohner. Die genannten 7.310 Einwohner (Destatis, Stand 31.12.2024) beziehen sich auf die gesamte Samtgemeinde mit ihren vier Mitgliedsgemeinden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 alle sechs Monate. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, bis zu zweimal im Jahr.
Die Helios Klinik Nienburg, rund zehn Kilometer südlich, sowie das zweite Haus des Klinikverbunds in Stolzenau.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Nienburg/Weser mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Videoberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft davon unabhängig.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



