Digitale Pflegeberatung in Südbrookmerland –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Südbrookmerland und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Südbrookmerland im Überblick
18.368 Menschen zählte Südbrookmerland zum Jahresende 2024 (Destatis, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024) – über 32 Prozent mehr als bei der Gemeindegründung 1972, als sich zehn zuvor selbstständige Orte zusammenschlossen. Dazu gehören Bedekaspel, Forlitz-Blaukirchen, Moordorf, Moorhusen, Münkeboe, Oldeborg, Theene, Uthwerdum, Victorbur und Wiegboldsbur. Prägend ist das Große Meer, ein beliebtes Ausflugsziel; landwirtschaftlich genutzt werden rund 72 Prozent der Fläche. Viele Pendler arbeiten im nahen VW-Werk Emden.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Südbrookmerland
Eine eigene Klinik hat Südbrookmerland nicht. Wer hier eine Pflegeberatung sucht, findet die nächstgelegenen Einrichtungen im übrigen Landkreis Aurich.
Am nächsten liegt die Klinik Aurich (ANEvita / Kliniken Aurich-Emden-Norden) in der Kreisstadt (www.anevita.de).
Für Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Aurich zuständig, mit Sitz in Aurich (www.landkreis-aurich.de).
Hospiz Aurich e. V. begleitet schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen im gesamten Kreisgebiet und bietet Sterbe- und Trauerbegleitung an (www.hospizaurich.de).
Unsere Pflegeberatung in Südbrookmerland erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Südbrookmerland und Umgebung
Zwischen Aurich und Emden liegt Südbrookmerland, rund 18.400 Einwohner in zehn Ortsteilen. Namensgebend ist das Große Meer, der viertgrößte Binnensee Niedersachsens. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir hier online per Video durch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja. Für Pflegegeld-Empfänger übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig.
Nein. Die Beratung findet per Video statt, egal ob Sie in Victorbur, Moordorf oder Wiegboldsbur wohnen.
Sie buchen online einen Termin. Eine Pflegefachkraft ruft Sie zur vereinbarten Zeit per Video an, das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten.
Alle zehn – von Bedekaspel über Münkeboe und Oldeborg bis Uthwerdum und Wiegboldsbur.
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und kann zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Nein, zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Aurich mit Sitz in der Kreisstadt. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI läuft unabhängig davon.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



