Digitale Pflegeberatung in Uchte –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Uchte und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Uchte im Überblick
Die Samtgemeinde Uchte kam zum 31. Dezember 2024 auf 13.488 Einwohner, zusammengesetzt aus dem Flecken Uchte und den Gemeinden Diepenau, Raddestorf und Warmsen (Destatis, Gemeindeverzeichnis). Der Flecken selbst, mit seinen sieben Ortsteilen von Hoysinghausen bis Woltringhausen, hat rund 4.700 Einwohner. Uchte liegt zwischen den Naturparks Dümmer und Steinhuder Meer, ungefähr auf halber Strecke zwischen Sulingen und Minden. Bekannt wurde der Ort durch das ‚Mädchen aus dem Uchter Moor‘, eine bei Torfarbeiten entdeckte, rund 2.650 Jahre alte Moorleiche.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Uchte
Für eine Pflegeberatung in Uchte gibt es im Landkreis Nienburg/Weser mehrere Kliniken sowie einen kreisweiten Pflegestützpunkt, dazu Hospiz- und Palliativangebote – ein eigenes Krankenhaus hat Uchte nicht.
Am ehesten erreichbar sind die Helios Kliniken Mittelweser mit Standorten in Nienburg und Stolzenau (www.helios-gesundheit.de).
Zuständig für Uchte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Nienburg/Weser mit Sitz in der Weserstraße 13 in Nienburg (www.lk-nienburg.de).
Das DASEIN-Hospiz Nienburg/Weser e. V. steht schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen im gesamten Landkreis mit ehrenamtlicher Trauerbegleitung zur Seite (www.dasein-hospiz.de).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Kreisgebiet übernimmt der Palliativstützpunkt Nienburg/W. und Umgebung e. V. (www.palliativ-nienburg.de).
Unsere Pflegeberatung in Uchte erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Uchte und Umgebung
Uchte liegt im äußersten Südwesten des Landkreises Nienburg/Weser, direkt an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Der Flecken ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Samtgemeinde. Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir für Uchte und die umliegenden Mitgliedsgemeinden online per Video durch.
- ✓ Steyerberg
- ✓ Uchte
- ✓ Hoysinghausen
- ✓ Darlaten
- ✓ Hamme
- ✓ Höfen
- ✓ Lohhof
- ✓ Richteberg
- ✓ Woltringhausen
- ✓ Diepenau
- ✓ Raddestorf
- ✓ Warmsen

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja, für Pflegegeld-Empfänger vollständig. Die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI trägt die Pflegekasse.
Ja, für die gesamte Samtgemeinde Uchte. Da das Gespräch per Video läuft, ist es unerheblich, in welcher Mitgliedsgemeinde Sie wohnen.
Der Flecken Uchte selbst zählt rund 4.700 Einwohner. Die genannten 13.488 Einwohner beziehen sich auf die gesamte Samtgemeinde Uchte mit ihren vier Mitgliedsgemeinden (Destatis, Stand 31.12.2024).
Bei Pflegegrad 2 bis 5 alle sechs Monate. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, bis zu zweimal im Jahr möglich.
Die Helios Kliniken Mittelweser in Nienburg. Sulingen und Minden liegen ebenfalls in erreichbarer Nähe, gehören aber zu anderen Landkreisen.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Nienburg/Weser mit Sitz in der Kreisstadt Nienburg. Unsere Online-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ergänzt dieses Angebot per Video.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



