Digitale Pflegeberatung in Werlte –
einfach, sicher und kostenlos
(nach § 37.3 SGB XI)
100% kostenfrei – Ihre Pflegekasse zahlt
Flexibel und ortsunabhängig per Videoanruf
Für Pflegebedürftige und Angehörige in Werlte und Umgebung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf regelmäßige, kostenlose Beratungsbesuche. Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss nach der Pflegegrad-Einstufung in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Werlte im Überblick
Werlte zählte zum 31.12.2024 amtlich 10.382 Einwohner (Destatis) und ist Sitz der gleichnamigen Samtgemeinde. Zur Stadt gehören neben der Kernstadt die Ortsteile Bockholte, Ostenwalde, Wehm und Wieste. Geografisch liegt Werlte am östlichen Rand des Hümmlings, einer Geestlandschaft, nahe der Grenze zum Landkreis Cloppenburg. 2017 erhielt der Ort offiziell das Stadtrecht.
Ihre Pflegeinfrastruktur in Werlte
Wer in Werlte eine Pflegeberatung sucht, findet im Landkreis Emsland mehrere Kliniken, einen Pflegestützpunkt und Hospizdienste.
Das Krankenhaus Ludmillenstift in Meppen ist die nächstgelegene Akutklinik mit breitem Fachabteilungs-Angebot (www.ludmillenstift.de). Ergänzend ist das Bonifatius Hospital in Lingen für den Landkreis relevant (www.bonifatius-hospital-lingen.de). Bei Fragen zu Pflegegraden und zur häuslichen Versorgung ist der Pflegestützpunkt Landkreis Emsland zuständig, der auch Außensprechstunden im Kreisgebiet anbietet (www.emsland.de). Die Hospiz-Hilfe Meppen e. V. bietet Sterbe- und Trauerbegleitung für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen an (www.hospiz-meppen.de).
Unsere Pflegeberatung in Werlte erfolgt digital – flexibel, unabhängig und ohne Anfahrtswege, direkt von Ihrem Zuhause aus.
Die Vorteile unserer Online-Pflegeberatung
Hinweis zur Datensicherheit
Unsere Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen – direkt von Gerät zu Gerät, ohne zwischengespeicherte Inhalte. Weder Dritte noch der Videodienstanbieter können Ihre Daten einsehen. Ihre Privatsphäre bleibt jederzeit geschützt.

Ablauf unserer Pflegeberatung
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie wählen Ihren Beratungstermin und tragen die wichtigsten Basisdaten ein (z. B. Pflegegrad, Krankenkasse, Kontaktdaten).
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie einem sicheren Link und Einwahlcode für die Videoberatung.
Teilnahme am Beratungsgespräch
Klicken Sie kurz vor dem Termin auf den Link in Ihrer E-Mail und erlauben Sie die Nutzung von Kamera und Mikrofon.
Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die in die Pflege eingebunden sind, am Gespräch teilnehmen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von einer Pflegefachkraft per Video durchgeführt und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.
Dokumentation & Nachweis
Nach dem Gespräch können Sie das Videofenster einfach schließen.
Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse stellen wir aus. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Nach gesetzlichen Vorgaben kann nur jede zweite Beratung digital erfolgen. Nach Ihrer Terminbuchung findet der Beratungstermin bequem per Videotelefonie statt und dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten.
Pflegeberatung in Werlte und Umgebung
Werlte ist Sitz der Samtgemeinde Werlte und liegt wenige Kilometer östlich des Hümmlings. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir für Werlte und seine Ortsteile online per Video durch.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Ja, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegegeld-Empfänger vollständig nach § 37 Abs. 3 SGB XI. In Werlte fallen dafür keine Kosten an.
Sie wählen online einen Termin, wir rufen zur vereinbarten Zeit per Video an. Das Gespräch dauert 20 bis 45 Minuten und deckt den Pflichttermin ab.
Ja, egal ob Kernstadt, Bockholte, Ostenwalde, Wehm oder Wieste – die Videoberatung setzt nur einen Internetanschluss voraus.
Ja, Menschen in der gesamten Samtgemeinde Werlte, einschließlich der umliegenden Hümmling-Gemeinden, können die Videoberatung nutzen.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist er halbjährlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und zweimal im Jahr möglich.
Über pflegeberatung-online.1apflegedienst.de suchen Sie sich online einen passenden Termin aus.
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen weder Gebühren noch versteckte Kosten – unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort oder digital stattfindet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind diese sogar verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen, um die Versorgung frühzeitig zu verbessern.
Ein Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten und findet zu Hause oder per Videoberatung statt. Danach stellen wir den Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse.
Das ist möglich und oft sinnvoll. Wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Gespräch teilnehmen, sind alle Beteiligten auf demselben Stand.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und schicken ihn fristgerecht an die Pflegekasse. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt den nächsten Termin.
Ja, wenn Sie das wünschen. Videoberatungen sind genauso anerkannt wie Vor-Ort-Besuche – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden – unabhängig davon, wie aufwendig die Pflege ist.
Idealerweise halten Sie Ihren Pflegegradbescheid, relevante Arztunterlagen oder vorhandene Pflegehilfsmittel-Verordnungen bereit. Wenn Sie etwas nicht vorliegen haben, ist das kein Problem.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändert, lässt sich jederzeit ein zusätzlicher Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren.
In der Regel sind Beratungen kurzfristig möglich. Je nach Auslastung finden wir meist innerhalb weniger Tage einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Pflegegeldempfangende eine stabile, sichere Versorgung erhalten. Beratungen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, Überlastung zu vermeiden und die Qualität der Pflege zu sichern.



